Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 1146 / 08.11.2021

Aktion „LichtCheck“ für Radfahrende

Am Mittwoch, 10. November 2021, findet von 14 bis 18 Uhr die Aktion „LichtCheck“ am Altstadtring an der Ecke Färbertor und Frauentorgraben statt. Der „LichtCheck“ ist für Radfahrende kostenlos und wird vom Verkehrsplanungsamt der Stadt Nürnberg gemeinsam mit der Fahrrad-Werkstatt der Noris Arbeit gGmbH angeboten. Unterstützt wird die Aktion von der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. Hierbei werden in einem Reparaturzelt an der Ecke Färbertor und Frauentorgraben kleinere Reparaturen an Rädern durchgeführt und die Radfahrenden zum Beginn der dunklen Jahreszeit über Beleuchtung und Sicherheit am und auf dem Rad informiert. Im Rahmen dieser Aktion wird Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich um 17.30 Uhr vor Ort sein.

Das Fahrrad ist ein wichtiger Teil der städtischen Mobilität und nimmt an Attraktivität zu, auch in der dunklen Jahreszeit. Immer mehr Menschen benutzen ihr Rad das ganze Jahr über und benötigen daher eine entsprechend gute und zuverlässige Beleuchtung am Rad. Ziel der Aktion ist es, mehr Menschen für das Radfahren auch in der dunklen Jahreszeit zu begeistern, Radfahrende für das Thema in dieser Jahreszeit zu sensibilisieren und die Sicherheit der Radfahrerinnen und Radfahrer durch gute Beleuchtung zu erhöhen.

Eine gute Beleuchtung ist auch essenziell, um bei hereinbrechender Dunkelheit Abstände und Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmenden richtig abschätzen zu können. Empfehlenswert sind bei ungünstigen Sichtverhältnissen zusätzlich blinkende Lampen oder Reflektoren an Kleidung, Rucksack oder Helm. Sinnvoll für Radfahrende sind auch Warnwesten oder eine entsprechend reflektierende Funktionskleidung. „Gerade in der Dämmerung sinkt die Sichtbarkeit von Radfahrenden. Viele sind auch mit dunkler Kleidung unterwegs, die viel Licht schluckt. Auch wenn Radfahrende in der Stadt glauben, durch die Straßenbeleuchtung selbst noch gut sehen zu können, werden sie sehr häufig von anderen Verkehrsteilnehmenden übersehen“, so Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich.

Übrigens: Die richtige Beleuchtung von Rädern unterliegt gesetzlichen Regelungen, die in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geregelt sind. Demnach müssen Fahrräder mit einem oder zwei nach vorne wirkenden Scheinwerfern ausgerüstet sein. Diese können entweder fest oder abnehmbar sein, müssen aber bei Einbruch der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, rutschsicher angebracht sein. Dies gilt auch für die ebenfalls vorgeschriebene rote Schlussleuchte. Fahrradlampen dürfen mit einem Dynamo oder einer Batterie oder Akku betrieben werden und müssen im Dauerbetrieb leuchten, blinkende Lichter als alleinige Lichtquelle sind nicht erlaubt. Deren Befestigung ist lediglich an der Kleidung, an Rucksack oder Helm zulässig. Und grundsätzlich gilt: Andere Verkehrsteilnehmende dürfen nicht durch die Lichter geblendet werden.

Noch bis Dienstag, 30. November 2021, zählt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) mit Freiwilligen wieder beleuchtete und unbeleuchtete Radfahrende. Zuletzt wurde diese Zählung im November 2019 durchgeführt. Damals wurden 77 Prozent der Radfahrenden mit einer nach vorne und nach hinten gerichteten Beleuchtung erfasst. Wer an der diesjährigen Zählaktion des ADFC teilnehmen möchte, kann sich unter www.adfc-nuernberg.de näher informieren. maj

Stadt Nürnberg

Amt für Kommunikation und Stadtmarketing

Leitung:
Andreas Franke

Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
www.presse.nuernberg.de