Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 1227 / 26.11.2021

Geänderte Regelungen in öffentlichen Einrichtungen

Infolge des Inkrafttretens der 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Änderung des Infektionsschutzgesetzes gelten in öffentlichen Einrichtungen bei der Stadt folgende Regelungen:


Bürgerämter und Standesamt
Die Vorsprachetermine in den Bürgerämtern finden nach wie vor statt. Für den Zugang ergeben sich keine Neuerungen. Allerdings muss die Anzahl der bei den Eheschließungen zugelassenen Gäste so reduziert werden, dass der notwendige Abstand eingehalten werden kann. Die entsprechenden Gästelisten werden aktuell überarbeitet. Betroffene werden gebeten, sich unmittelbar vor ihrer Trauung auf der Homepage des Standesamts www.standesamt.nuernberg.de zu informieren.


Hallenbäder
Zutritt zu den Bädern und Saunen haben nach der 2G-Plus-Regel nur:

  • Geimpfte oder Genesene, jeweils unter Vorlage eines aktuellen negativen Testergebnisses (Bescheinigung über einen negativen Schnelltest, maximal 24 Stunden alt, oder einen negativen PCR-Test, maximal 48 Stunden alt.
  • Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, müssen die entsprechende ärztliche Bescheinigung hierfür sowie einen negativen PCR-Test jeweils im Original und ihren Ausweis bei der Einlasskontrolle vorzeigen.
  • Kinder bis zum 12. Geburtstag haben mit einer Aufsichtsperson Zutritt und gelten als getestet.
  • Schülerinnen und Schüler zwischen dem 12. und 18. Geburtstag, die nicht geimpft oder genesen sind, haben Zutritt und gelten als getestet.
  • Im Eingangsbereich und in den Umkleiden gilt ab sofort wieder die FFP2-Maskenpflicht. Eine medizinische Maske (OP-Maske) reicht nicht mehr aus.

Ticketverkauf öffentliches Schwimmen
Die Einhaltung der 25-Prozent-Regel bei Beibehaltung der bisherigen Zeitfenster mit neuen Besucherobergrenzen gestaltet sich wie folgt:
Pro Zeitfenster sind im Südstadtbad 80 Gäste, im Nordostbad 50 Gäste, im Langwasserbad 50 Gäste und in Katzwang 40 Gäste zeitgleich zugelassen. Diese Personenzahlen sichern die 25-Prozent-Regel beziehungsweise die Einhaltung des Mindestabstands. Es gibt drei Wege, Eintrittskarten zu kaufen:

  • Online-Kauf vorab, garantiert einen sicheren Platz im jeweiligen Zeitfenster,
  • Vorverkauf an der Kasse, auch das garantiert einen sicheren Platz im Zeitfenster,
  • Spontaner Kauf vor Ort ist möglich, sofern noch freie Plätze vorhanden sind.

Ticketverkauf Sauna
Das Südstadtbad sowie das Langwasserbad haben ab Mittwoch, 1. Dezember, nur noch zwei anstelle von drei Zeitfenstern pro Tag – das bedeutet mehr Zeit für das gleiche Geld:

  • Zeitfenster 1: von 10 bis 15 Uhr,
  • Zeitfenster 2: von 16 Uhr bis 21.30 Uhr.

Die maximale Personenobergrenze liegt bei 50 Personen. Der Ticketverkauf erfolgt analog wie beim Schwimmen.

Die Sauna in Katzwang wird vorübergehend geschlossen. Ab Dezember werden der Frauenbadetag und die Frauensauna zu den bekannten Terminen wiederaufgenommen.

Vereinsschwimmen
Das Vereinsschwimmen kann mit reduzierter Teilnehmerzahl weiterlaufen. Die Benutzung der Becken ist auf 13 Schwimmerinnen und Schwimmer auf einer Doppelbahn beziehungsweise auf 6 auf der Einzelbahn beschränkt. Zusätzlich dürfen Trainerinnen und Trainer mit ins Bad.


Tiergarten
Bereits seit dem 24. November 2021 gilt im Tiergarten der Stadt Nürnberg die 2G-Plus-Regel:

  • Der Eintritt ist nur Geimpften oder Genesenen gestattet, die zusätzlich über einen aktuellen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test verfügen. Dies gilt für alle Besucherinnen und Besucher, die älter als zwölf Jahre und drei Monate sind. Ein entsprechender Nachweis sowie ein amtliches Lichtbilddokument zur Identitätsfeststellung muss am Eingang vorgezeigt werden.
  • Kinder, die jünger sind als zwölf Jahre und drei Monate, haben unabhängig von ihrem Impfstatus Zutritt zum Tiergarten. Kinder unter sechs Jahren, noch nicht eingeschulte Kinder sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, gelten als getestet.
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies vor Ort insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachweisen, das den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält, haben unter Vorlage eines gültigen PCR-Tests Zutritt.
  • Maskenpflicht: Das Tragen einer FFP2-Maske ist im Eingangsbereich und in allen Gebäuden/Innenräumen verpflichtend. Hiervon ausgenommen sind Kinder bis 5 Jahre. Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und 16. Geburtstag müssen eine medizinische Gesichtsmaske tragen.

Geöffnet haben alle Tierhäuser (mit Ausnahme des Tropenhauses) und Anlagen sowie das Bionicum. Kommentierte Fütterungen und Delfinpräsentationen finden derzeit nicht statt. Die Spielplätze sind geöffnet unter den allgemein gültigen Auflagen (Einhaltung Mindestabstand von 1,5 Metern). Die Gastronomiebetriebe sind unter den aktuell gültigen Regelungen geöffnet, es gelten die üblichen Winterschließungszeiträume.    tom
 

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