Nr. 1227 / 26.11.2021
Infolge des Inkrafttretens der 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Änderung des Infektionsschutzgesetzes gelten in öffentlichen Einrichtungen bei der Stadt folgende Regelungen:
Bürgerämter und Standesamt
Die Vorsprachetermine in den Bürgerämtern finden nach wie vor statt. Für den Zugang ergeben sich keine Neuerungen. Allerdings muss die Anzahl der bei den Eheschließungen zugelassenen Gäste so reduziert werden, dass der notwendige Abstand eingehalten werden kann. Die entsprechenden Gästelisten werden aktuell überarbeitet. Betroffene werden gebeten, sich unmittelbar vor ihrer Trauung auf der Homepage des Standesamts www.standesamt.nuernberg.de zu informieren.
Hallenbäder
Zutritt zu den Bädern und Saunen haben nach der 2G-Plus-Regel nur:
Ticketverkauf öffentliches Schwimmen
Die Einhaltung der 25-Prozent-Regel bei Beibehaltung der bisherigen Zeitfenster mit neuen Besucherobergrenzen gestaltet sich wie folgt:
Pro Zeitfenster sind im Südstadtbad 80 Gäste, im Nordostbad 50 Gäste, im Langwasserbad 50 Gäste und in Katzwang 40 Gäste zeitgleich zugelassen. Diese Personenzahlen sichern die 25-Prozent-Regel beziehungsweise die Einhaltung des Mindestabstands. Es gibt drei Wege, Eintrittskarten zu kaufen:
Ticketverkauf Sauna
Das Südstadtbad sowie das Langwasserbad haben ab Mittwoch, 1. Dezember, nur noch zwei anstelle von drei Zeitfenstern pro Tag – das bedeutet mehr Zeit für das gleiche Geld:
Die maximale Personenobergrenze liegt bei 50 Personen. Der Ticketverkauf erfolgt analog wie beim Schwimmen.
Die Sauna in Katzwang wird vorübergehend geschlossen. Ab Dezember werden der Frauenbadetag und die Frauensauna zu den bekannten Terminen wiederaufgenommen.
Vereinsschwimmen
Das Vereinsschwimmen kann mit reduzierter Teilnehmerzahl weiterlaufen. Die Benutzung der Becken ist auf 13 Schwimmerinnen und Schwimmer auf einer Doppelbahn beziehungsweise auf 6 auf der Einzelbahn beschränkt. Zusätzlich dürfen Trainerinnen und Trainer mit ins Bad.
Tiergarten
Bereits seit dem 24. November 2021 gilt im Tiergarten der Stadt Nürnberg die 2G-Plus-Regel:
Geöffnet haben alle Tierhäuser (mit Ausnahme des Tropenhauses) und Anlagen sowie das Bionicum. Kommentierte Fütterungen und Delfinpräsentationen finden derzeit nicht statt. Die Spielplätze sind geöffnet unter den allgemein gültigen Auflagen (Einhaltung Mindestabstand von 1,5 Metern). Die Gastronomiebetriebe sind unter den aktuell gültigen Regelungen geöffnet, es gelten die üblichen Winterschließungszeiträume. tom
Leitung:
Andreas Franke
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
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