Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 48 / 20.01.2022

Antragsfrist für Befreiung von Zweitwohnungssteuer

Die Antragsfrist für die Befreiung von der Zweitwohnungssteuer für das Jahr 2021 läuft noch bis einschließlich Montag, 31. Januar 2022. Das Kassen- und Steueramt weist darauf hin, dass ein entsprechender Antrag spätestens bis zu diesem Termin bei der Stadt Nürnberg eingereicht werden muss.

Alleine zur Fristwahrung ist auch ein formloser schriftlicher Antrag ausreichend. Grundsätzlich soll jedoch eine Befreiung mittels des im Internet unter www.zweitwohnungssteuer.nuernberg.de zur Verfügung stehenden Online-Assistenten erfolgen. Nach Artikel 3, Absatz 3, des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (BayKAG) kann auf Antrag eine vollständige Befreiung von der Zweitwohnungssteuer erfolgen, wenn bestimmte Einkommensgrenzen – 29 000 Euro jährlich für Alleinstehende, 37 000 Euro jährlich für Verheiratete – nicht überschritten werden.

Weitere Informationen sind auch auf der angegebenen Internetseite zu finden. Außerdem steht das Kassen- und Steueramt, Sachgebiet Zweitwohnungssteuer, Theresienstraße 7, 1. Obergeschoss, Zimmer 110, Telefon 09 11 / 2 31-31 08, für Einzelheiten und weitergehende Auskünfte ebenfalls gerne zur Verfügung. jos

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