Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 74 / 26.01.2022

Versammlung von „Schüler stehen auf“ muss ortsfest durchgeführt werden

Die Stadt Nürnberg hat mit Bescheid vom 25. Januar 2022 angeordnet, dass die für Sonntag, 30. Januar 2022, angemeldete Versammlung der Gruppierung „Schüler stehen auf“ ortsfest auf dem Volkfestplatz durchzuführen und dabei ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Ein Aufzug wurde untersagt.

Laut Angaben des Anmelders sind 20 000 Personen zu erwarten. In seinen Aufrufen kündigt er an, dass er die Zahl von 30 000 Personen „knacken“ will. Die Versammlung sollte auf einer zehn Kilometer langen Strecke vom Volksfestplatz durch die Südstadt und zurück zum Volksfestplatz führen.

Nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung muss bei Versammlungen unter freiem Himmel zwischen den teilnehmenden Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden. Ein Aufzug mit 20 000 bis 30 000 Personen würde bei Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstands sechs bis neun Kilometer lang werden. Auf einer solchen Länge kann die Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstands weder kontrolliert noch durchgesetzt werden. Dadurch besteht eine auch unter Berücksichtigung der Versammlungsfreiheit nicht mehr verantwortbare Gefahr, dass sich sehr viele Menschen gleichzeitig mit dem Corona-Virus infizieren. Außerdem würde die großräumige und lange Zeit andauernde Blockade von Straßen die Bevölkerung, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in unverhältnismäßiger Weise beeinträchtigen. Kraftfahrzeuge, Busse und Straßenbahnen könnten die Straßen der Versammlungsstrecke auf sechs bis neun Kilometern Länge über zwei bis drei Stunden weder befahren noch queren. Die von der Versammlungsstrecke eingefassten Stadtviertel könnten dann mit Kraftfahrzeugen nicht mehr erreicht oder verlassen werden.

Die Stadt Nürnberg hält deshalb eine ortsfeste Durchführung als einzig geeignete Möglichkeit, um das Versammlungsrecht des Anmelders und der teilnehmenden Personen einerseits und den erforderlichen Infektionsschutz sowie die Bewegungsfreiheit der übrigen Bevölkerung und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs andererseits zu gewährleisten.

Der Anmelder kann gegen die Anordnung Rechtsmittel einlegen. Zudem hat die Stadt Nürnberg mit Allgemeinverfügung für Sonntag, 30. Januar 2022 Versammlungen im Zusammenhang mit Corona-Protesten untersagt, die nicht unter Beachtung der im Versammlungsrecht festgelegten 48-Stunden-Frist beim Ordnungsamt angemeldet sind. Aufgrund der Ankündigung eines Umzugs mit über 30 000 Menschen und der erfolgten Mobilisierung ist zu erwarten, dass viele teilnehmende Personen trotz oder wegen der Festsetzung als ortsfeste Versammlungen Umzüge durchführen werden. Bei einer Versammlung mit 20 000 bis 30 000 Personen ist es zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung und zur Vermeidung weiterer Infektionsgefahren unerlässlich, dass Versammlungen rechtzeitig mit Polizei, Feuerwehr, Rettungsorganisationen und der VAG Verkehr-Aktiengesellschaft abgestimmt werden können. Die Allgemeinverfügung kann im Internetangebot der Stadt Nürnberg unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.nuernberg.de/internet/kommunikation_stadtmarketing/amtsblatt.html. let

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