Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 119 / 07.02.2022

COVID-19: Weiterentwicklung der Prozesse
in der Fallbearbeitung

In den letzten vier Wochen ist die bundesweite Inzidenz von 285,9 am 7. Januar 2022 auf 1 426 am 6. Februar 2022 angestiegen. Einen wesentlichen Anteil am Infektionsgeschehen hat dabei die Omikron-Variante übernommen. Diese Entwicklung schlägt sich auch in Nürnberg bei den Labormeldungen nieder, die sukzessive dem Gesundheitsamt übermittelt und dort weiterverarbeitet werden. Der rasante Anstieg hat allerdings auch zu einem Rückstau vieler Fälle im Containment gesorgt. Deshalb wird das Gesundheitsamt am 8. Februar 2022 eine weitere Veränderung im Prozessablauf vornehmen, damit infizierte Personen so rasch wie möglich eine Rückmeldung erhalten.

Bereits seit 27. Januar 2022 werden die eingegangenen Daten ohne weitere Prüfung zeitnah dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) übermittelt, das wiederum die Schnittstelle zum Robert Koch-Institut (RKI) bildet, welches das bundesweite Infektionsgeschehen täglich dokumentiert. Dadurch ist die tagesaktuelle, aber etwas ungenauere Meldung der Fallzahlen möglich geworden.

Ab Dienstag, 8. Februar 2022, werden infizierte Personen im Regelfall nicht mehr vom Gesundheitsamt angerufen. Der Erstkontakt wird per SMS auf das Mobilfunkgerät erfolgen. In der SMS ist ein Link zu wichtigen Informationen und zu den weiteren erforderlichen Schritten enthalten, die den Weg zur Gesundung und Quarantäne-Beendigung beschreiben. Ebenfalls per SMS wird der Link zum Climedo-Symptom-Tagebuch mitgeteilt, das dazu dient, dem Gesundheitsamt die individuelle Symptomatik täglich zu übermitteln.

Bereits seit November 2021 werden rund 70 Prozent der Fälle auf diesem Weg automatisiert verständigt. Diese Praxis wird nun weiter ausgebaut.

Dazu ist es wichtig, bei der Registrierung zu PCR- und Schnelltests bei den Teststellen in Nürnberg die eigene Mobilfunknummer, sofern vorhanden, sorgfältig einzutragen. So kann ein rascher SMS-Versand erfolgen. Auch Mobilfunkgeräte älterer Bauart (das heißt keine Smartphones) können dabei angegeben werden.

Die vollständigen Einträge in das Symptom-Tagebuch bilden die Grundlage für die Erstellung der Isolations- oder Quarantäne-Bescheinigung, die vor allem zur Vorlage beim Arbeitgeber notwendig ist sowie zur Erstellung der Genesenen-Bescheinigung. Zur Übersendung von Endabstrichen bei vorzeitiger Beendigung der Quarantänezeit wird auf das Kontaktformular auf der Homepage des Gesundheitsamts verwiesen.

Das Gesundheitsamt wird in dieser Woche die angestauten rund 10 000 Meldungen von bereits vor mehreren Tagen als infiziert gemeldeten Personen weiterverarbeiten, damit auch bei diesen „Altfällen“ möglichst rasch die Quarantänezeit bescheinigt werden kann.

In diesem Zusammenhang wird auf die Möglichkeit hingewiesen, Angaben zum Ende der Isolation oder Quarantäne über das Kontaktformular des Gesundheitsamts zu machen: https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms/n/530_gh/530_gh_d_kontaktformulare_finder_c/index
Dort kann auch das für das vorzeitige Ende notwendige Testergebnis hochgeladen werden. Diese Angaben werden für die Erstellung der Isolations- und Quarantänebescheinigungen benötigt.

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