Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 363 / 07.04.2022

Schutz für Bewohner und Beschäftigte in
Pflegeeinrichtungen

Das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt seit dem 3. April 2022 grundsätzlich nur noch so genannte „Basisschutzmaßnahmen“ zur Eindämmung der Corona-Pandemie in bestimmten Bereichen. Vor diesem Hintergrund wurde eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen, die bis einschließlich 30. April 2022 gilt und den Rahmen der vom Bund ermöglichten Basisschutzmaßnahmen ausschöpft. Für stationäre Pflegeeinrichtungen bedeutet dies: Zum Schutz der älteren Bewohnerinnen und Bewohner gilt nach wie vor eine Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher. Ebenso benötigen Angehörige, die Bewohnerinnen und Bewohner in Heimen besuchen, weiterhin einen tagesaktuellen Schnelltest.

Diese Vorgaben, die für alle Pflegeeinrichtungen in Bayern einheitlich gelten, müssen von den einzelnen Häusern in Nürnberg umgesetzt werden mit dem Ziel, einen besseren Schutz für die hochbetagten und pflegebedürftigen Menschen zu erreichen. Auch das Pflegepersonal ist mit diesen Regelungen einer geringeren Ansteckungsgefahr ausgesetzt, was für viele Einrichtungen angesichts von aktuellen Personalausfällen seht wichtig ist. Generelle Besuchsverbote stehen nicht mehr zur Debatte. Bei Corona-Ausbrüchen kann es auf einzelnen Stationen möglicherweise zu vorübergehenden Schließungen dieser Bereiche kommen. Sie werden aber baldmöglich wieder geöffnet werden, sobald die Bewohner genesen sind.

Die Referentin für Jugend, Familie und Soziales, Elisabeth Ries, wirbt um Verständnis bei den Angehörigen, die noch bestehenden Vorgaben in den Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen mitzutragen: „Unsere Nürnberger Heime müssen sich an die Basisschutzmaßnahmen halten, die in Bayern insgesamt für diese sensiblen Bereiche zum Schutz der Bewohnerschaft weiter gelten. Die Einrichtungen haben in den vergangenen zwei Jahren sehr unter der Pandemie gelitten. Viele ältere Menschen, aber auch viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind selbst teils schwer an Corona erkrankt. Zahlreiche Pflegerinnen und Pfleger sind erschöpft und haben sich unter den Bedingungen der Pandemie oftmals über die eigenen Grenzen hinaus engagiert. Ich kann gut nachfühlen, dass Angehörige angesichts weitreichender Erleichterungen in anderen Lebensbereichen auch in den Heimen zur völligen Normalität zurückkehren möchten. Wir bitten die Angehörigen aber sehr herzlich darum, das Personal bei der Durchsetzung der Maßnahmen zu unterstützen, denn zum einen können die hiesigen Heime sich nicht über die Vorgaben hinwegsetzen, zum anderen sind aber Masken und Testungen für Heimbesucherinnen und -Besucher nach wie vor ein wichtiger Schutz, da die Infektionslage in den Einrichtungen weiterhin auf einem hohen Niveau ist. Dafür vielen Dank!“

Auch geltende Regelungen zur Isolation erkrankter Heimbewohnerinnen und -bewohner sind nicht einrichtungsspezifisch festgelegt, sondern durch das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vorgegeben. Viele der Nürnberger Einrichtungen stehen in regelmäßigem Kontakt mit dem Gesundheitsamt und Seniorenamt der Stadt, und man ist gemeinsam bestrebt, die bestmögliche Balance zwischen Schutzmaßnahmen und sozialer Teilhabe der Heimbewohnerinnen und -bewohner sowie der Belastung der Pflegekräfte zu finden. boe

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