Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 449 / 29.04.2022

Warnstreik der Sozial- und Erziehungsdienste

Für Montag, 2. Mai, und Mittwoch, 4. Mai 2022, sind Warnstreiks der Sozial- und Erziehungsdienste angekündigt. Konkret sind die Mitglieder der Gewerkschaft Verdi und KOMBA Bayern aufgerufen. Dem Streikaufruf der Gewerkschaften folgen am Montag, 2. Mai, Beschäftigte aus den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit und des Allgemeinen Sozialdienstes sowie am Mittwoch, 4. Mai, Beschäftigte in den städtischen Kindertageseinrichtungen und im schulischen Ganztagsdienst. Für die bestreikten Kindertageseinrichtungen wird eine Notbetreuung eingerichtet.

Montag, 2.Mai
Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit:
Vor dem Besuch einer Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit in Nürnberg sollten sich Besuchende direkt vor Ort informieren, ob die jeweilige Einrichtung bestreikt wird oder geöffnet hat.

Allgemeiner Sozialdienst des Jugendamts:
In allen Sozialregionen der Stadt ist der Allgemeinen Sozialdienst uneingeschränkt erreichbar. Die Hotline Kinderschutz unter 09 11 / 2 31-33 33 ist ohne Einschränkungen besetzt.

Mittwoch, 4.Mai
Das Jugendamt bittet alle Eltern, deren Kind eine bestreikte städtische Kindertageseinrichtung besucht, für eine alternative Betreuungsmöglichkeit zu sorgen. Für familiäre Notlagen stehen Notdiensteinrichtungen beziehungsweise Notfallbetreuungsangebote vor Ort oder in Nachbareinrichtungen zur Verfügung. Die Notdienstbetreuung soll nur von den Kindern in Anspruch genommen werden, deren Familien keine andere Lösung bewerkstelligen können.

In den städtischen Kinderkrippen und Kindergärten wird den Eltern am Mittwochmorgen eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von circa 6.30 Uhr, je nach Beginn des Frühdienstes, bis 9 Uhr für Fragen zur Verfügung stehen, in Kinderhorten und Häusern für Kinder (altersgemischte Kitas) von circa 6.30 Uhr, je nach Beginn des Frühdienstes, bis 8 Uhr und zusätzlich für die Zeit nach Unterrichtsschluss von 11 bis 13.15 Uhr.

Kinder, die in Begleitung von Erziehungsberechtigten in eine der bestreikten Kitas kommen, werden mit Hinweis auf den Warnstreik abgewiesen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden die Erziehungsberechtigten über den Warnstreik und die Einrichtungen informieren, die als Notlösung zur Betreuung der Kinder zur Verfügung stehen.

Die Erziehungsberechtigten von Kindern, die ohne Begleitung in eine bestreikte Kindertageseinrichtung kommen, werden schnellstmöglich benachrichtigt. Die Kinder werden bis zum Erscheinen der Erziehungsberechtigten beaufsichtigt. Sind diese nicht erreichbar, werden die Kinder von Fachkräften aus einer Notdiensteinrichtung oder einer nicht bestreikten Kita abgeholt und dort bis zur Abholung durch eine erziehungsberechtigte Person beaufsichtigt. Die Eltern werden gebeten, bei Unklarheiten mit ihrer Kita abzuklären, ob diese bestreikt wird und welche Notdiensteinrichtung das Kind gegebenenfalls betreuen kann.

Über die jeweils zur Verfügung stehenden regionalen Notdiensteinrichtungen werden die Eltern am Montag, 2. Mai, über ihre Kindertageseinrichtung informiert. Die Kinder der verschiedenen Altersgruppen werden in den Notdiensteinrichtungen möglichst getrennt betreut. Auf Wunsch bekommen die Kinder ein warmes Mittagessen. Auch in den Notdiensteinrichtungen gelten die aktuellen Hygiene- und Schutzkonzepte.

Ab Donnerstag, 5. Mai, sind die städtischen Kindertageseinrichtungen voraussichtlich wieder wie gewohnt geöffnet. Das Jugendamt informiert, falls erneut gestreikt wird.

Die Notdienst-Regelungen werden durch Notdienstvereinbarungen zwischen der Stadt Nürnberg und Verdi und KOMBA für den 2. und 4. Mai sichergestellt. Die Stadt Nürnberg und die Gewerkschaften sind sich darin einig, dass es aus Gründen des Kindeswohls unerlässlich ist, Notdienstangebote in städtischen Kindertageseinrichtungen sowie beim Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamts bereitzustellen. boe

 

 

 

 

 

 

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