Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 591 / 25.05.2022

Neue Regelungen für hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine ab 1. Juni 2022 

Das Jobcenter Nürnberg-Stadt und das Sozialamt der Stadt Nürnberg bereiten derzeit den Rechtskreiswechsel von hilfebedürftigen geflüchteten Menschen aus der Ukraine vor. Grundlage ist ein im Bundesrat verabschiedetes Gesetz vom 20. Mai 2022. Die Stadt Nürnberg und das Jobcenter sind bereits im Vorgriff auf den Abschluss des Gesetzgebungsprozesses vor Wochen aktiv geworden und haben vorbereitende Maßnahmen getroffen. 

Bisher und noch bis zum 31. Mai 2022 haben hilfebedürftige Menschen aus der Ukraine, die in Deutschland Aufnahme suchen, Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). In Nürnberg ist die dafür zuständige Behörde das Sozialamt der Stadt Nürnberg. 

Ab dem 1. Juni 2022 wechselt die Zuständigkeit. Dann haben hilfebedürftige erwerbsfähige Menschen aus der Ukraine und ihre Kinder Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) beziehungsweise, soweit sie das Rentenalter bereits erreicht haben oder nicht erwerbsfähig sind, dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Für Leistungsberechtigte nach dem SGB II ist dann das Jobcenter Nürnberg zuständig. Es besteht Zugang zu Förder- und Qualifizierungsangeboten, wie zum Beispiel Sprachkursen, Integrationskursen und Weiterbildungen, sowie zur gesetzlichen Krankenversicherung. Leistungsberechtigte nach dem SGB XII – eine deutlich kleinere Gruppe – erhalten weiterhin durch das Sozialamt Unterstützung. Personen aus beiden Rechtskreisen haben Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt inklusive Krankenversicherung, zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden. 

„Der Übergang ins SGB II ist ein wichtiger Schritt für alle Ukrainerinnen und Ukrainer im Erwerbsalter, um weiter Fuß in Nürnberg zu fassen und den Integrationsprozess zu fördern. Neben besseren finanziellen Leistungen steht vor allem die gesellschaftliche und berufliche Integration im Fokus und wird von den Mitarbeitenden des Jobcenters intensiv begleitet. Für die Abfederung der materiellen Bedürfnisse in den ersten Wochen war die enorm schnelle Bearbeitung von über 7 500 Anträgen im Sozialamt unschätzbar wertvoll. Nun gilt es, allen Unterstützungsbedürftigen ebenso zügig in den anderen Leistungssystemen Hilfe und Perspektiven anzubieten. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen im Sozialamt und im Jobcenter, dass sie mit viel Einsatz diese große Aufgabe in einem gemeinsamen Kraftakt bewältigen“, sagt die Referentin für Jugend, Familie und Soziales, Elisabeth Ries.

Voraussetzung für die Leistung ist die Vorlage eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder im Vorgriff darauf die so genannte Fiktionsbescheinigung. Diese kann beim Amt für Migration und Integration (ehemals Ausländerbehörde) beantragt werden. Informationen dazu im Internet: nuernberg.de/internet/auslaenderbehoerde/aktuell_74898.html 

Für den Personenkreis der Geflüchteten soll der Leistungsübergang aus dem AsylbLG in das SGB II so einfach wie möglich gestaltet werden. Im Jobcenter Nürnberg-Stadt wird intensiv an der Vorbereitung und Durchführung gearbeitet. Aufgrund der großen Antragszahlen wurde eine spezialisierte Einheit gebildet, um die Bestandsfälle aus dem AsylbLG zu überführen und Neuanträge entgegenzunehmen und zu bearbeiten. 

„Aktuell sind wir intensiv mit den Vorbereitungen beschäftigt, den ukrainischen Antragsstellerinnen und Antragstellern ab 1. Juni schnellstmöglich eine finanzielle Lebensgrundlage über das SGB II – also durch das Jobcenter – sicherzustellen“, so Heidi Strobl, stellvertretende Geschäftsführerin im Jobcenter Nürnberg-Stadt. Um die Antragstellung zu erleichtern und die Bearbeitung zu beschleunigen, wurde ein vereinfachter Kurzantrag für geflüchtete Menschen aus der Ukraine in deutscher Sprache entwickelt. 

Den vereinfachten Kurzantrag zum Download gibt es hier: jobcenter-ge.de/Jobcenter/Nuernberg/DE/Aktuelles/aktuelles_node.html
Anträge können ab sofort gestellt werden und per Post (Jobcenter Nürnberg-Stadt, Ukraine, Fichtestraße 45, 90489 Nürnberg) oder per Mail (Jobcenter-Nuernberg-Stadt.Ukraine@jobcenter-ge.de) eingereicht werden. 

Weiterführende Informationsmaterialien werden auch auf Russisch und Ukrainisch auf der Homepage des Jobcenters zur Verfügung gestellt: Jobcenter - Nachrichten - Finanzielle Hilfen des Jobcenters Nürnberg für geflüchtete Menschen aus der Ukraine (jobcenter-ge.de)  

Seit Montag, 23. Mai 2022, stehen Mitarbeitende des Jobcenters unter der Rufnummer 09 11 / 5 29-38 38 für Fragen zur Verfügung und ab Mittwoch, 1. Juni, (Antragsabgabe bereits vorab möglich) sind die Kolleginnen und Kollegen im Antragszentrum Ukraine in der Fichtestraße 45, 90489 Nürnberg (U2 - Schoppershof) persönlich zu erreichen.

In enger Abstimmung mit dem Sozialamt hat das Jobcenter allen zum Stichtag Ende April beim Sozialamt gemeldeten ukrainischen Bürgerinnen und Bürgern bereits den Kurzantrag mit entsprechendem Anschreiben zugesandt, so dass die Weichen für den Zugang zum SGB II gestellt wurden. Über 1 000 ausgefüllte Anträge sind bereits beim Jobcenter eingegangen.

Zudem erfolgt ein permanenter Austausch im lokalen Netzwerk, damit zusätzlich die Helferkreise zur Informationsweiterleitung aktiv genutzt werden. Stadt Nürnberg und Jobcenter bitten alle Beteiligten, sich regelmäßig in den Medien und auf der Website über eventuelle Präzisierungen oder Änderungen zu informieren. 

Für die Auszahlung der Leistungen wird die Eröffnung eines Bankkontos empfohlen. Alle Menschen in Deutschland haben das Recht, bei einer Bank ihrer Wahl ein sogenanntes Basiskonto zu eröffnen. Um die Aufnahme in eine Krankenkasse müssen sich die Leistungsberechtigten selbst kümmern, dabei besteht grundsätzlich freie Kassenwahl.    boe
 

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