Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 608 / 30.05.2022

Straßen- und Wegesperren sowie Campingverbot während Rock im Park

Während des Aufbaus, der Veranstaltung und des Abbaus von Rock im Park sind die Wege auf dem Veranstaltungsgelände ab Dienstag, 31. Mai, bis einschließlich Dienstag, 7. Juni 2022, für den öffentlichen Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehr gesperrt. Nicht möglich sind dadurch die Durchfahrten in Nord-Süd-Richtung zwischen Bayernstraße, Große Straße und Karl-Schönleben-Straße, in Ost-West-Richtung zwischen Münchener Straße und Zeppelinstraße und die Durchfahrt zwischen Bayernstraße und Beuthener Straße durch die Herzogstraße und Zeppelinstraße.

Außerdem gesperrt sind der Fuß-und Radweg entlang der Münchener Straße auf der Ostseite zwischen Bauernfeindstraße und Bayernstraße und der Radweg entlang der Bayernstraße auf der Südseite. Die Fuß- und Radwege entlang der Münchener Straße auf der Westseite und der Bayernstraße auf der Nordseite sind offen. An der Kreuzung Münchener Straße – Frankenstraße muss aufgrund einer Baustelle auf die Ostseite der Münchener Straße gewechselt werden.

Campingverbot

Bei Rock im Park haben in der Vergangenheit trotz ausreichender Campingflächen viele Besucherinnen und Besucher in Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen außerhalb der ausgewiesenen Campingflächen rund um das Veranstaltungsgelände gecampt. Dabei wird an den Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen gegrillt, Alkohol getrunken, Musik abgespielt, die Notdurft verrichtet und Müll abgelagert. Außerhalb des Veranstaltungsgeländes bestehen kein Ordnungsdienst und keine Reinigung durch den Veranstalter. Die Stadt Nürnberg hat deshalb mit Allgemeinverfügung vom 18. Mai 2022 – amtlich bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 11 vom 25. Mai 2022 – von Donnerstag, 2. Juni , 0 Uhr, bis Montag, 6. Juni, 24 Uhr, das Campen und Grillen auf allen öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen sowie auf nicht umfriedeten Grünflächen, Waldflächen und Straßenbegleitgrünflächen außerhalb der auf dem Veranstaltungsgelände von Rock im Park ausgewiesenen Camping- und Wohnmobilflächen und des Campingplatzes am Stadionbad für folgendes Gebiet erlassen (im Uhrzeigersinn beginnend im Norden): Schultheißallee, Weddingenstraße, Regensburger Straße, Ben-Gurion-Ring, Valznerweiherstraße, Regensburger Straße, Breslauer Straße, Gleiwitzer Straße, Karl-Schönleben-Straße, Münchener Straße, Dr. Luise-Herzberg-Straße, Brunecker Straße, Ingolstädter Straße, Münchener Straße.

Verboten sind das Aufstellen und Bewohnen von Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen und ähnlichen mobilen Campingvorrichtungen zum Zwecke des Bewohnens und das Bewohnen solcher Vorrichtungen, das Benutzen von Grills und das Entzünden von offenen Feuerstellen. Entgegen des Verbotes aufgestellte Gegenstände müssen von den Personen, die die Gegenstände aufgestellt haben oder diese nutzen, auf Anweisung durch die Polizei oder zuständiger Bediensteter der Stadt Nürnberg sofort entfernt werden. Werden solche Gegenstände nicht sofort entfernt, können die Gegenstände auf Kosten der Pflichtigen entfernt werden. Für eine Ersatzvornahme fallen Kosten in Höhe von 55 Euro pro erforderlicher Person und angefangener Stunde an. Vom Verbot nicht betroffen sind private Flächen.

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