Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 651 / 10.06.2022

Unterlagen zum Raumordnungsverfahren ICE-Werk auch in Nürnberg einsehbar

Die Unterlagen zum Raumordnungsverfahren des geplanten ICE-Werks in der Region liegen auch in Nürnberg bis einschließlich Donnerstag, 30. Juni 2022, zur allgemeinen Einsicht aus. Die Raumordnungsunterlagen können in der Lorenzer Straße 30, 1. Obergeschoss, Zimmer 106 (Planauflage, bitte Eingang Stadtplanungsamt benutzen) Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr eingesehen werden.

Darüber hinaus sind die Unterlagen im Internet unter https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/raumordnungsverfahren verfügbar.

Die Deutsche Bahn plant in der Region Nürnberg die Errichtung eines ICE-Werks. Dort sollen Wartungs-, Reparatur- und Reinigungsarbeiten an der ICE-Flotte durchgeführt werden, die in den nächsten Jahren zur Bewältigung der Verkehrswende aufgestockt werden wird. In einer Voruntersuchung hat die Deutsche Bahn aus über 70 Standorten drei mögliche Alternativstandorte ermittelt, die nun im Rahmen eines  Raumordnungsverfahrens auf ihre Raumverträglichkeit überprüft werden. Es handelt sich dabei um die Standorte „Allersberg/Pyrbaum/Roth-Harrlach“, „Ehemaliges Munitionslager Feucht“ und „südlich ehemaliges Munitionslager Feucht“. Der Standort Altenfurt ist entfallen.

Im Raumordnungsverfahren soll festgestellt werden, wie sich das geplante Vorhaben auf die für die Raumordnung wichtigen Aspekte wie zum Beispiel Verkehr, Natur und Landschaft, Wirtschaft mit Land- und Forstwirtschaft, Erholung, Klimaschutz, Siedlungsentwicklung oder Wasserwirtschaft auswirkt, ob und gegebenenfalls unter welchen Maßgaben das Projekt mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist und wie es mit anderen Vorhaben öffentlicher oder sonstiger Planungsträger abgestimmt werden kann.

Die Stadt Nürnberg hat sich dafür eingesetzt, dass die Verfahrensunterlagen nicht nur in den betroffenen Kommunen, sondern auch in Nürnberg ausgelegt werden. „Das ICE-Werk stellt ein bedeutendes Infrastrukturprojekt für die Region Nürnberg dar. Wir wollen ermöglichen, dass die Bürgerinnen und Bürger die Unterlagen in Nürnberg einsehen können, auch wenn keine Standorte auf Nürnberger Stadtgebiet im Rahmen des Raumordnungsverfahrens untersucht werden“, so Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich.

Die Stadt Nürnberg hat sich dafür eingesetzt, dass die Verfahrensunterlagen nicht nur in den betroffenen Kommunen, sondern auch in Nürnberg ausgelegt werden. „Das ICE-Werk stellt ein bedeutendes Infrastrukturprojekt für die Region Nürnberg dar. Wir wollen ermöglichen, dass die Bürgerinnen und Bürger die Unterlagen in Nürnberg einsehen können, auch wenn keine Standorte auf Nürnberger Stadtgebiet im Rahmen des Raumordnungsverfahrens untersucht werden“, so Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich.

Kommunen, Behörden, Verbände und Bürger können bis Donnerstag, 30. Juni 2022, zu dem Projekt und den vorgelegten Unterlagen Stellung nehmen. Äußerungen zum Verfahren sind elektronisch an die E-Mail-Adresse raumordnungsverfahren@reg-mfr.bayern.de oder postalisch einzureichen bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach.    alf

Stadt Nürnberg

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