Nr. 947 / 26.08.2022
Das Ziel ist eine noch nutzerfreundlichere digitale Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Organisationen: Bis Ende 2025 sollen bundesweit digitale Serviceangebote geschaffen werden, die schnell, unbürokratisch, kostengünstig und von Anfang bis Ende digital und transparent sind. Wichtige Voraussetzung: Alle Behördenregister bei Bund, Ländern und Kommunen müssen modernisiert werden. Eine wichtige Rolle dabei übernimmt Eugenia Strasser, E-Governement-Beauftragte der Stadt Nürnberg. Sie ist neue Vorsitzende des bundesdeutschen Registerbeirats.
Bürgerinnen und Bürger, Firmen, Verbände und Organisationen wünschen sich mehr digitale Verwaltungsleistungen. Diese sollen künftig helfen, Wartezeiten zu verkürzen, und das wiederholte Beibringen von Nachweisen, die den Behörden bereits vorliegen, zu vermeiden. Schlüssel für mehr Service ist die Modernisierung der Behördenregister. Dort sind Informationen und Datensätze, die die Verwaltungen für ihre Arbeit brauchen, hinterlegt oder gespeichert.
In Deutschland gibt es in der Registerlandschaft der Behörden nach Angaben des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales mehr als 375 Registertypen. Das reicht vom Standesamt (Personenstandsregister) in den Kommunen über das Handelsregister (Amtsgericht) bis zum Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt). Doch die Datensätze in den Behörden sind derzeit noch nicht miteinander vernetzt.
Eine noch bessere Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung setzt daher zunächst eine Modernisierung der Registerlandschaft voraus. Diese Aufgabe hat der 2021 eingeführte Registerbeirat, zu dessen Vorsitzender Eugenia Strasser kürzlich gewählt wurde.
„Ich freue mich sehr, dass auch die Kommunen einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Registermodernisierung sowie zur Weiterentwicklung der digitalen Verwaltung leisten können. In meiner Position als Vorsitzende möchte ich deshalb einen Schulterschluss aller Akteure erreichen, der den Umgang mit digitalen Verwaltungsleistungen auf ein neues Niveau hebt. Hierbei spielt die erfolgreiche Umsetzung des Registermodernisierungsgesetzes im Sinne des ‚Once-Only‘-Prinzips, ausgerichtet an den Bedürfnissen der Kommunen sowie Nutzerinnen und Nutzer, eine zentrale Rolle.“
Die Anforderungen sind ehrgeizig: Verwaltungsdaten sollen in hoher Qualität und Verfügbarkeit bereitstehen und einen einfachen, sicheren elektronischen Datenaustausch unter Einhaltung höchster Datenschutzstandards ermöglichen. Diesen Anspruch zu erfüllen, ist eine Herkules-Aufgabe, wie schon die Vielzahl der Registertypen zeigt.
Das Zielbild des ambitionierten Vorhabens wird so formuliert: „Auf Basis einer modernisierten Registerlandschaft sollen alle relevanten Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen digital beantragt und auch digital erbracht werden können. Hierbei soll das ‚Once-Only‘-Prinzip verwirklicht werden. Das Prinzip impliziert auf Seiten des Bürgers und der Unternehmen, dass diese der Verwaltung ihre Daten jeweils nur einmal übermitteln müssen. Die Verwaltung soll also auf Wunsch des betroffenen Bürgers auf bereits vorhandene, auch bei anderen öffentlichen Stellen liegende Daten zurückgreifen, anstatt sie beim Bürger (erneut) anzufordern. In Zukunft soll sichergestellt werden, dass alle Behörden die Daten, die sie für ihre Aufgabenerfüllung benötigen, schnell und unkompliziert erhalten können und dürfen – bei gleichzeitig strikter Beachtung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeitsbestimmungen und wirksamer Verhinderung einer unzulässigen Bildung von Persönlichkeitsprofilen.“
Die erste Sitzung nach der Konstituierung des Registerbeirats hat am Donnerstag, 25. August 2022, in Nürnberg stattgefunden. Die Geschäftsstelle des Registerbeirats ist beim Bundesverwaltungsamt verortet. Um die Registermodernisierung voranzutreiben, hat der IT- Planungsrat im Sommer 2021 die „Gesamtsteuerung Registermodernisierung“ eingerichtet. Deren Federführung liegt beim Bund mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie bei den Ländern Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen. fra
Weitere Informationen zum Registerbeirat:
OZG-Umsetzung – Onlinezugangsgesetz - Registermodernisierung
Leitung:
Andreas Franke
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
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