Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 1017 / 14.09.2022

Neue Leitlinien zu Qualität und Inklusion auf Spielflächen

Spielplätze, Spielhöfe und Aktionsflächen sollen noch attraktiver werden: Als erste Großstadt Deutschlands setzt die Stadt Nürnberg hierfür flächendeckend Standards zu Qualität und Inklusion. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familie – Jugendamt und der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (Sör) schreiben aktuell gemeinsam die Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ fort. Als erster großer Meilenstein wurden Leitlinien zur Bewertung der Nürnberger Spielflächen formuliert. Bürgermeister und Erster Sör-Werkleiter, Christian Vogel, und die Referentin für Jugend, Familie und Soziales in Nürnberg, Elisabeth Ries, haben sie am gestrigen Dienstag, 13. September 2022, vorgestellt.

„Spielflächen sollen Erlebnis- und Begegnungsorte für alle sein, für Kinder, Jugendliche und Familien. Mit der Erarbeitung dieser Leitlinien setzen wir neue Maßstäbe: Stolz kann ich sagen, dass die Stadt Nürnberg die erste Großstadt Deutschlands ist, die flächendeckend Kriterien für inklusive und qualitative Anforderungen an Spielflächen beschreibt, beschließt und umsetzt. Unser Ziel ist ein gutes Spielangebot für alle mit einer möglichst großen Vielfalt. Dabei gilt: Nicht alles für alle – sondern für alle etwas, im Rahmen der individuellen Fähigkeiten! Ich danke den Kolleginnen und Kollegen von Sör und Jugendamt ganz herzlich für ihr Engagement und die gute Zusammenarbeit“, so Bürgermeister Christian Vogel.

Die neuen „Leitlinien für Inklusion und Qualität“ gemäß DIN 18034 („Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb“) erläutern durch Leitideen, Skizzen und Fallbeispiele die künftigen Anforderungen dieser DIN an Spielplätze, Spielhöfe und Aktionsflächen. Damit dienen sie als konkret nutzbarer Leitfaden und setzen Standards für künftige Spielflächenplanungen. Die Leitlinien werden im Sör-Werkausschuss am Mittwoch, 21. September, sowie im Jugendhilfeausschuss am Donnerstag, 29. September, zum Beschluss vorgelegt. Danach stellt die Stadt Nürnberg die neuen Leitlinien online auch für andere Kommunen sowie Planerinnen und Planer zur Verfügung, so dass sie künftig bundesweit als Vorbild dienen können.

„Inklusion ist verwirklicht, wenn keine Exklusion (mehr) stattfindet. Darauf hat sich die Stadt Nürnberg im Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen verständigt und dieser Anspruch soll auch und gerade bei Spiel- und Aktionsflächen gelten. Mit den neuen Leitlinien zur Qualität und Inklusion auf Spielplätzen wechseln wir die Perspektive und nehmen die Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen in den Blick, nicht ihre Einschränkungen. Mit Elan und Sinn für Details haben sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sör und Jugendamt gemeinsam dieser Aufgabe gewidmet. Das Ergebnis ist ein umfangreicher Katalog, der für alle unsere neuen Spielflächen maßgebend sein wird und sicher auch in der restlichen Bundesrepublik Beachtung findet“, so Elisabeth Ries.

Die DIN 18034 ist Grundlage für die Spielflächenplanung. 2020 wurde zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes auch der Themenbereich Inklusion verbindlich in die Norm mit aufgenommen. Damit wurden neue Maßstäbe und Anforderungen beschrieben, die die Stadt Nürnberg nun als erste Kommune in dieser Ausführlichkeit ausformuliert. Die neuen Leitlinien greifen die DIN 18034 auf und definieren klare Zielvorgaben für Qualität und Inklusion, sie stellen einen Ideenpool und eine Hilfestellung für Planende dar. Es gilt: nicht mehr „Integration“, sondern „Inklusion“. Durch die Anwendung definierter Prüf-Matrizen werden Qualität und Inklusion auf den Flächen überprüfbar. Mit diesem Ansatz knüpft Nürnberg an „Miteinander Spielen“, die bisherigen Leitlinien für die Integration von Kindern mit Einschränkungen auf Spielplätzen in Nürnberg von 2003, an.

Derzeit gibt es 466 Spielplätze und Bewegungsparks in Nürnberg, dazu zählen öffentliche Spielflächen, Spielplätze in Kleingartenanlagen und Spielplätze in Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen oder anderen städtischen Orten, die zum Teil auch öffentlich zugänglich sind. Bei allen Spielplätzen, die jetzt und zukünftig geplant werden, werden die neuen Kriterien für Planung und Bau berücksichtigt. Die Kosten dafür werden aus den üblichen Pauschalen finanziert. Jährlich werden drei bis sieben Spielplätze, Spielhöfe und Aktionsflächen komplett saniert, dazu kommen ein bis drei Neuanlagen. Grundsätzlich gilt, dass auch zukünftig alle Spielplätze, Spielhöfe und Aktionsflächen in Beteiligungsverfahren gemeinsam mit den Nutzerinnen und Nutzern entwickelt werden. Die Kinder- und Jugendbeteiligung bleibt also unverändert wichtiges Kriterium und Grundlage der Planungen. Die Leitlinien bilden den Rahmen, die Beteiligung zeigt die Richtung und bestimmt die Inhalte.

Diese Maßnahme leistet einen wichtigen Beitrag, Nürnberg schrittweise inklusiver zu gestalten. Sie ist Teil des Nürnberger Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Den Ersten Aktionsplan hat der Nürnberger Stadtrat im Dezember 2021 einstimmig beschlossen. Um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung in Nürnberg zu verwirklichen, wurden und werden umfangreiche Maßnahmen entwickelt und umgesetzt. jos

Weitere Informationen: inklusion.nuernberg.de

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