Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 1223 / 26.10.2022

Gebühren der Friedhofsverwaltung müssen angepasst werden

Wegen gestiegener Kosten muss die Friedhofsverwaltung Gebühren für Trauerhallen, Bestattungen und Grabnutzungen im Schnitt um circa 11 Prozent erhöhen. Dieser Erhöhung ab 1. Januar 2023 hat der Stadtrat in seiner heutigen Sitzung am Mittwoch, 26. Oktober 2022, zugestimmt. Gebühren der Friedhofsverwaltung wurden zuletzt 2019 angepasst.

Die Stadt Nürnberg muss auch bei den kommunalen Gebühren des Bestattungs- und Friedhofswesens kostendeckend arbeiten. Das bedeutet, dass die Einnahmen der Friedhofsverwaltung die Kosten für den Unterhalt der Nürnberger Friedhöfe decken müssen. Die Stadt darf also keinen Gewinn oder Verlust über Jahre hinweg machen. Insbesondere höhere Personal- und Energie-Kosten sowie jene für die Pflege und den Unterhalt der Friedhöfe sorgen für eine Unterdeckung. Bei den gestiegenen Kosten wird mit 540 000 Euro für die Jahre 2023 und 2024 gerechnet.

Bei den einzelnen Gebühren wurde dem Aspekt Rechnung getragen, dass manche Gebühren bereits in der Vergangenheit weitestgehend kostendeckend, andere dagegen hoch defizitär waren. Die für den Friedhof zuständige Umweltreferentin Britta Walthelm bedauert diese Entwicklung, macht aber deutlich, dass die Gebührenanpassung unumgänglich ist, um den wirtschaftlichen Betrieb des hoheitlichen Friedhofbereichs für die Jahre 2023 und 2024 zu gewährleisten. let

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