Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 1412 / 09.12.2022

Sechs neue Gerätehäuser für Freiwillige Feuerwehren vor Fertigstellung – Spatenstich in Katzwang und Altenfurt

2013 fasste der Stadtrat der Stadt Nürnberg den Beschluss zum Neubau beziehungsweise zur Sanierung von 18 Feuerwehrgerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehren. Drei Neubauten in Buch, Eibach und Gartenstadt sowie drei Sanierungen in Kornburg, Moorenbrunn und Worzeldorf stehen nun vor der Fertigstellung. Feuerwehr-Bürgermeister Christian Vogel gibt in der Sitzung des Stadtrats am Mittwoch, 14. Dezember 2022, einen Bericht über den Projektfortschritt und stellt den weiteren Fahrplan dar.

Bürgermeister Christian Vogel: „Die Freiwilligen Feuerwehren bewältigen ehrenamtlich hunderte Einsätze jedes Jahr und sind regelmäßig beim Katastrophenschutz zusätzlich gefordert. Ob im Rahmen der Corona-Infektionslage oder bei der spontanen Versorgung von Flüchtlingen aus der Ukraine: Immer wenn man tatkräftige und zuverlässige Hände braucht, sind unsere Feuerwehrleute zur Stelle. Sie haben es deshalb verdient, dass sie im Gegenzug die bestmögliche Ausstattung erhalten. Dazu gehören auch moderne Feuerwehrgerätehäuser. Leider können wir nicht alle Baumaßnahmen gleichzeitig angehen, aber mit dem aktuellen Fahrplan zeigen wir eine klare Perspektive für alle Wehren auf.“

Die Reihenfolge, in der die einzelnen Baumaßnahmen angegangen werden, hängt von der ermittelten Dringlichkeit der jeweiligen Maßnahme und den Rahmenbedingungen am jeweiligen Standort ab. Ursprünglich war ein Abschluss aller Neubauten und Sanierungen bis zum Jahr 2024 geplant. Aus Kostengründen wurde das Projekt über einen größeren Zeitraum gestreckt. In den aktuellen Planungen sollen im Jahr 2033 alle Freiwilligen Feuerwehren ein neues Gerätehaus haben. Im Jahr 2023 erfolgen die Spatenstiche für den Neubau in Katzwang sowie die Sanierung in Altenfurt.

Die Baukosten sind in den vergangenen Jahren unverhältnismäßig stark gestiegen. Mit einer Steigerung von zwölf Prozent gegenüber dem Ansatz im städtischen Investitionsplan liegen die bisherigen sechs Projekte im Rahmen der allgemeinen Baupreisentwicklung. Gegenüber den ursprünglichen Planungen hat sich der Umfang mancher Maßnahmen zudem erhöht. Zum Beispiel ist erst im Zuge der Arbeiten zutage getreten, dass beim Feuerwehrgerätehaus in Moorenbrunn entgegen der ursprünglichen Annahmen das Dach saniert werden muss.

Der bauliche Zustand der Feuerwehrgerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehren Nürnbergs variiert von Standort zu Standort sehr stark. Bereits im Jahr 2011 wurde aus diesem Grund eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag gebildet, den Zustand aller Feuerwehrgerätehäuser zu erheben und darzustellen, ein Bewertungssystem für den baulichen Zustand zu erschaffen und die Feuerwehrgerätehäuser nach diesem System zu kategorisieren. Dieser Prozess lieferte die Grundlage für alle weiteren Planungen in Bezug auf die Neubauten und Sanierungen der Feuerwehrgerätehäuser.

Mit Beschluss des Stadtrats vom 25. September 2013 wurde die Verwaltung beauftragt, das Sanierungs- und Neubauprogramm für die mittelfristigen Finanzplanungen anzumelden und in Abhängigkeit der Kapazitäten der Bauverwaltung und der Finanzierung stufenweise umzusetzen. Im Jahr 2017 wurde die „wbg Nürnberg Kommunal“, ein Tochterunternehmen der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen, damit beauftragt, gemeinsam mit der Feuerwehr Nürnberg als Nutzerin, die Planungen für die Neubauten und Sanierungen schrittweise zu konkretisieren und zu realisieren.

Anforderungen an Feuerwehrgerätehäuser Alle Feuerwehrgerätehäuser sollen künftig 

  • auf einer weitgehend vergleichbaren Grundlage basieren,
  • für den Aufenthalt und den Dienst der Feuerwehrdienstleistenden und der Jugendfeuerwehrangehörigen geeignet sein,
  • eine Geschlechtertrennung in Umkleide- und Sanitärbereichen bieten,
  • nach Möglichkeit barrierefrei gebaut werden,
  • eine klare Trennung zwischen Aufenthalts- und Einsatzbereich beinhalten, um dem Basisgesundheitsschutz und der Schwarz-Weiß-Trennung nachzukommen,
  • für Fahrzeuge und Material eine sichere Unterbringung nach dem Stand der Technik und der geltenden Vorschriften bieten,
  • zukunftssicher sein, damit nach Möglichkeit die Option für eine Stellplatzerweiterung vorgesehen wird,
  • an und in den Feuerwehrgerätehäusern eine Aus- und Fortbildung ermöglichen,
  • eine klare Darstellung der Alarmierung (Datenübertragung) für die Einsatzkräfte bieten und
  • vollständig durch Notstromaggregate gegen die Auswirkungen eines flächendeckenden Stromausfalls als sogenannte Leuchttürme abgesichert werden.     tom

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