Nr. 36 / 19.01.2023
Die Stadt Nürnberg setzt sich bereits seit vielen Jahren für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A73 im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Nürnberg-Hafen Ost und dem Autobahnkreuz Nürnberg Süd ein. Im Verkehrsausschuss des Stadtrats am heutigen Donnerstag, 19. Januar 2023, hat die Verwaltung über die erneute Anfrage an die zuständige Autobahn GmbH des Bundes berichtet, die um eine Überprüfung einer Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund der Luftschadstoff- und Lärmbelastung für die angrenzende Wohnbebauung bat.
Die Autobahn GmbH des Bundes sieht die geltenden Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus Gründen des Immissionsschutzes nicht vorliegen. Sie argumentiert, dass im Rahmen der Planfeststellung für den Ausbau die Auswirkungen auf die Luftschadstoff- und Lärmbelastung geprüft wurden. Mit den planfestgestellten Lärmschutzmaßnahmen, die alle beim Ausbau umgesetzt wurden, sei die Lärmbeeinträchtigung im Ausbauabschnitt geringer als vor dem Ausbau. Auch die nach dem Ausbau zu erwartende Luftschadstoffbelastung wurde im Planfeststellungsverfahren als richtlinienkonform eingestuft.
Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich bedauert die Haltung der Autobahn GmbH des Bundes: „Die Festlegung der Grenzwerte ist strittig. Der Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner ist höher zu bewerten als das Anliegen der Autofahrenden, mit höherer Geschwindigkeit auf dem betreffenden Autobahnabschnitt fahren zu können.“ maj
Leitung:
Andreas Franke
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