Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 48 / 23.01.2023

Schöffenwahl 2023: Bewerbung hat begonnen

Alle fünf Jahre besteht für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich um das Schöffenamt zu bewerben. Aktuell ist das bei der Stadt Nürnberg wieder für die Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 möglich. „Als Schöffin oder Schöffe leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft, stärken die Demokratie und beteiligen sich so an der Rechtsprechung“, sagt Oberbürgermeister Marcus König. „Bewerben Sie sich und übernehmen Sie ein Ehrenamt mit großer Verantwortung!“ Interessierte Personen werden gebeten, sich bis spätestens Freitag, 17. März 2023, beim Wahlamt/Amt für Stadtforschung und Statistik um dieses Ehrenamt zu bewerben. Das Bewerbungsformular sowie weitere Informationen sind unter nuernberg.de/internet/wahlen/schoeffen.html veröffentlicht.

Schöffinnen und Schöffen stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben dem Berufsrichter. Ein Studium der Rechtswissenschaften ist dafür nicht nötig. Die Mitwirkung juristischer Laien an der Rechtsprechung ist gerade deshalb gewollt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr vernünftiges Urteil, ihr Gemeinsinn und ihre Bewertungen in die Entscheidungen der Gerichte eingebracht werden sollen. Als Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt sein:
1. deutsche Staatsangehörigkeit
2. bei Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 Mindestalter: 25 Jahre; Höchstalter: 69 Jahre
3. Wohnsitz in Nürnberg
4. einwandfreier Leumund.

Für die Dienstleistung erhalten Schöffinnen und Schöffen Verdienstausfall und Aufwandsentschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter.

Das Amt für Stadtforschung und Statistik/Wahlamt der Stadt Nürnberg wird alle fünf Jahre vom Präsidenten des Landgerichts Nürnberg-Fürth beauftragt, die Bewerbungen entgegenzunehmen und eine Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen zusammenzustellen, die vom Stadtrat beschlossen wird. Anhand der Vorschlagsliste wird dann die Schöffenauswahl durch einen unabhängigen Wahlausschuss des Amtsgerichts Nürnberg getroffen.

Neben dem Schöffenamt werden auch ehrenamtliche Jugendschöffinnen und Jugendschöffinnen gesucht. Infos dazu im Internet unter: nuernberg.de/internet/jugendamt/jugendschoeffen.html boe

Stadt Nürnberg

Amt für Kommunikation und Stadtmarketing

Leitung:
Andreas Franke

Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
www.presse.nuernberg.de