Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 490 / 11.05.2023

Masern-Impfung: Wie das Gesundheitsamt beim Schutz
vor einer bedrohlichen Krankheit mitwirkt

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung der Krankheit spielt das Gesundheitsamt. Masern werden durch Viren ausgelöst, sie sind hoch ansteckend und keinesfalls harmlos. Es gibt immer wieder Todesfälle, auch in Deutschland. Einen wirksamen Schutz gegen diese schlimmstenfalls lebensbedrohliche Infektion bieten entsprechende Impfungen. Das Gesundheitsamt achtet darauf, dass vor allem Kinder diesen Schutz tatsächlich erhalten.

Britta Walthelm, Referentin für Umwelt und Gesundheit und zuständig für das Gesundheitsamt, sagt: „Bis auf ganz wenige Ausnahmen kümmern sich hier bei uns in Nürnberg die Eltern sehr gut darum, dass ihre Kinder zum Schutz vor Masern geimpft werden. So konnten bei der letzten Schuleingangsuntersuchung nur etwa drei Prozent der Kinder keinen ausreichenden und 0,7 Prozent gar keinen Masernschutz nachweisen.“

Bundesweit gilt seit März 2020 das Masernschutzgesetz. Es schreibt vor, dass alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung – zum Beispiel in einem Hort, einer Schule oder einer Unterkunft für Flüchtlinge – betreut werden oder dort arbeiten, den Impfschutz vorlegen müssen. Auch Beschäftigte in einer Gesundheitseinrichtung müssen den Impfschutz nachweisen. Fehlt der Nachweis, dürfen die entsprechenden Personen nicht betreut werden oder in den Einrichtungen arbeiten.

Ausgenommen von der Regelung sind Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden oder eine Immunität durch eine Titerbestimmung nachweisen können. Auch Babys unter einem Jahr brauchen keinen Nachweis. Außerdem sticht die gesetzliche Schulpflicht diese Regelung. Das heißt: Kinder und Jugendliche ohne Impfnachweis müssen trotzdem in die Schule gehen. Auch die Unterbringungspflicht im Asylbereich ist vorrangig.

Wird der Nachweis nicht vorgelegt, muss die Einrichtung dies an das Gesundheitsamt melden. Grundsätzlich kann das Gesundheitsamt dann zu einem Beratungsgespräch laden, Tätigkeitsverbote aussprechen oder Geldbußen und Zwangsgelder verhängen. Bestehen Zweifel daran, dass sich eine Person aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, kann das Gesundheitsamt eine ärztliche Untersuchung anordnen.

Seit das Gesetz in Kraft getreten ist, sind beim Gesundheitsamt Nürnberg 3 408 Fälle gemeldet worden. 1 244 davon konnten inzwischen abgeschlossen werden – zum Beispiel dadurch, dass die betroffene Person aus Nürnberg weggezogen ist oder dass sie die Masern-Immunität nachträglich nachgewiesen hat.

Erschwert wurde das Abarbeiten der Fälle durch die Corona-Pandemie und damit verbundene Aufgaben, die im Gesundheitsamt enorme personelle Ressourcen gebunden haben. Auch wegen der mehrmaligen Verlängerung der Übergangsfrist für Bestandsfälle durch den Gesetzgeber konnten eingehende Meldungen nur verzögert bearbeitet werden. Das schnelle Abarbeiten der Fälle erleichtern soll künftig nicht zuletzt die Digitalisierung im Gesundheitsamt. So sollen die PDF-Meldeformulare für die Einrichtungen auf Online-Formulare umgestellt werden. let

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