Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 550 / 26.05.2023

Rock im Park 2023: Straßensperren, Campingverbot, Beschwerdetelefon

Während des Aufbaus, der Veranstaltung und des Abbaus von Rock im Park sind die Wege auf dem Veranstaltungsgelände ab Dienstag, 30. Mai, bis einschließlich Dienstag, 6. Juni 2023, für den öffentlichen Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehr gesperrt. Auf folgenden Strecken ist keine Durchfahrt beziehungsweise kein Durchgang möglich:

  • in Nord-Süd-Richtung zwischen Bayernstraße und KarlSchönleben-Straße über die Große Straße,
  • in Ost-West-Richtung zwischen Münchener Straße und Zeppelinstraße über die Wege durch den Volkspark Dutzendteich
    und
  • zwischen Bayernstraße und Beuthener Straße durch die Herzogstraße und Zeppelinstraße.

Die Zeppelinstraße wird direkt im Anschluss an Rock im Park wegen Wohnmobil-Stellplätzen des Deutschen Evangelischen Kirchentags weiterhin bis einschließlich Montag, 12. Juni 2023, gesperrt bleiben.

Außerdem gesperrt sind

  • der Fuß- und Radweg entlang der Münchener Straße auf deren Ostseite zwischen Bauernfeindstraße und Bayernstraße und
  • der Radweg entlang der Bayernstraße auf deren Südseite.

Die Fuß- und Radwege entlang der Münchener Straße auf deren Westseite und der Bayernstraße auf deren Nordseite sind offen.

 

Campingverbot

Bei Rock im Park haben trotz ausreichender Campingflächen viele Page 2 from 3 Besucherinnen und Besucher in Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen außerhalb der ausgewiesenen Campingflächen rund um das Veranstaltungsgelände gecampt. Dabei wird an den Zelten, Wohnwägen und Wohnmobilen gegrillt, Alkohol getrunken, Musik abgespielt, die Notdurft verrichtet und Müll abgelagert. Außerhalb des Veranstaltungsgeländes bestehen kein Ordnungsdienst und keine Reinigung durch den Veranstalter.

Die Stadt Nürnberg hat deshalb mit Allgemeinverfügung vom 5. Mai 2023, amtlich bekanntgemacht im Amtsblatt Nummer 10 vom 10. Mai 2023, von Donnerstag, 1. Juni, 0 Uhr, bis Montag, 5. Juni, 24 Uhr, das Campen und Grillen auf allen öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen sowie auf nicht umfriedeten Grünflächen, Waldflächen und Straßenbegleitgrünflächen außerhalb der auf dem Veranstaltungsgelände von „Rock im Park“ ausgewiesenen Camping- und Wohnmobilflächen und des Campingplatzes am Stadionbad für folgende Gebiete (im Uhrzeigersinn beginnend im Norden) verboten: Schultheißallee, Weddigenstraße, Regensburger Straße, Ben-Gurion-Ring, Valznerweiherstraße, Regensburger Straße, Breslauer Straße, Otto-Bärnreuther Straße, Karl-Schönleben-Straße, Münchener Straße, Dr.-Luise-Herzberg-Straße, Brunecker Straße, Ingolstädter Straße, Münchener Straße.

Verboten sind das Aufstellen und Bewohnen von Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen und ähnlichen mobilen Campingvorrichtungen zum Zwecke des Bewohnens und das Bewohnen solcher Vorrichtungen, das Benutzen von Grills und das Entzünden von offenen Feuerstellen.

Entgegen des Verbots aufgestellte Gegenstände müssen von den Personen, die die Gegenstände aufgestellt haben oder diese nutzen, auf Anweisung durch die Polizei oder zuständiger Bediensteter der Stadt Nürnberg sofort entfernt werden. Werden solche Gegenstände nicht sofort entfernt, können die Gegenstände auf Kosten der Pflichtigen entfernt werden. Für eine Ersatzvornahme fallen Kosten in Höhe in von 55 Euro pro erforderlicher Person und angefangener Stunde an. Vom Verbot nicht betroffen sind private Flächen.

 

Spielzeiten und Beschwerdetelefon

Von Freitag bis Sonntag, 2. bis 4. Juni, findet im Volkspark Dutzendteich wieder „Rock im Park“ statt, eines der größten Open-Air-Rockfestivals Deutschlands. Das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg unterhält ein Beschwerdetelefon vor Ort. Es ist am Freitag, Samstag und Sonntag jeweils von 16 bis 1 Uhr unter der Telefonnummer 09 11 / 8 18 61 74 zu erreichen. Es nimmt Lärmbeschwerden und andere Beschwerden zur Veranstaltung an. Beschwerden wegen zu lauter Musik werden an den Sachverständigen weitergegeben. Bei Lärmbeschwerden in einem bestimmten Gebiet wird dort eine Messung vorgenommen. Auf Wunsch wird auch eine Messung in der Wohnung der Anrufenden durch Mitarbeiter des Sachverständigen durchgeführt, soweit dies zeitlich möglich ist.

In den Nächten Freitag/Samstag, Samstag/Sonntag und Sonntag/Montag darf auf der großen Bühne auf dem Zeppelinfeld bis 23 Uhr und auf der kleineren Bühne auf dem Sportplatz hinter der Arena bis 1 Uhr gespielt werden. In der Arena darf in den Nächten Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag bis 2 Uhr gespielt werden, in der Nacht Sonntag/Montag bis 1 Uhr. Ein Disco-Zelt auf der Großen Straße gibt es dieses Jahr nicht. Das Veranstaltungsgelände ist bis einschließlich Dienstag, 6. Juni, gesperrt.

Ein Open-Air-Festival ist auch bei Einhaltung der festgesetzten Immissionsrichtwerte leider über das Festivalgelände hinaus zu hören, bei ungünstigen Wind- und Wolkenlagen auch weiter entfernt. Insbesondere die starken Bässe werden häufig als besonders störend und laut empfunden. An allen Veranstaltungstagen sind folgende Richtwerte für die Geräuscheinwirkung an der nächstgelegenen Wohnbebauung einzuhalten: bis 23 Uhr 60 Dezibel (dB)(A), bis 1 Uhr 55 dB(A) und bis 2 Uhr 50 dB(A). Private Musikboxen, Autoradios und ähnliche Schallgeräte der Besucherinnen und Besucher dürfen außerhalb des Veranstaltungsgeländes nicht hörbar sein. Bei diesen Werten handelt es sich um einen Mittelungspegel über jeweils zehn Minuten. Die Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte wird während der gesamten Veranstaltungsdauer von einem externen Sachverständigen durchgehend gemessen und dokumentiert. Bei einer Überschreitung des Mittelungspegels muss der Veranstalter die Lautstärke reduzieren. Der Sachverständige informiert das Ordnungsamt regelmäßig über den Schallpegel und bei Überschreitung der festgesetzten Werte. Nach der Veranstaltung erhält das Ordnungsamt vom Sachverständigen eine vollständige Dokumentation der Messwerte. let

 

 

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