Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 759 / 13.07.2023

Stadt Nürnberg verbietet bestimmte Protestformen nichtangemeldeter Versammlungen zum Klima

In Nürnberg haben sich seit Freitag, 9. Juni 2023, Mitglieder der Gruppe „Letzte Generation“ insgesamt siebenmal ohne Versammlungsanmeldungen auf stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen in der Innenstadt angeklebt oder sich fortbewegende Kundgebungen durchgeführt und dabei die jeweiligen Fahrtrichtungen komplett blockiert. Dabei haben Sie wiederholt angegeben, die Aktionen solange fortzusetzen, bis ihre Forderungen erfüllt sind und bekräftigt, weiterhin keine Versammlungen – wie gesetzlich erforderlich – anzumelden.

Nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Versammlungsgesetzes muss eine Versammlung unter freiem Himmel spätestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe mit bestimmten Angaben angezeigt werden. Die vorherige Anzeige dient dazu, dass geprüft werden kann, ob durch die Versammlung Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen, andere Versammlungen oder Veranstaltungen beeinträchtigt werden, Feuerwehr, Rettungsorganisationen und die Öffentlichkeit über Behinderungen durch die Versammlungen informiert werden können und die Polizei ausreichende Kräfte bereitstellen kann. Letztlich dient dies auch der Absicherung und Gewährleistung des Versammlungsrechts der Veranstalter. Die vorsätzliche Nichtanzeige von Versammlungen stellt damit nicht nur einen vorsätzlichen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften dar, sondern eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Die Stadt Nürnberg hat deshalb in Abstimmung mit der Polizei mit Allgemeinverfügung vom 13. Juli 2023 angeordnet, dass bei nicht angezeigten Versammlungen der Gruppe „Letzte Generation“ oder ähnlichen Versammlungen zum Klimaprotest keine Fahrbahnen benutzt werden dürfen und sich teilnehmende Personen nicht ankleben, festketten, festbinden oder niederlassen dürfen. Die Allgemeinverfügung wurde mit Amtsblatt im Internet am 13. Juli 2023 öffentlich bekanntgemacht und gilt vom 14. bis 31. Juli 2023.

Rechtzeitig angezeigte Klimaproteste und Versammlungen/Demonstrationen sind davon nicht betroffen.

Stadt Nürnberg

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