Werbeanlagen

Werbeausleger

Die Errichtung oder Änderung von Werbeanlagen ist nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) baugenehmigungspflichtig. Dies gilt auch, wenn Sie eine bestehende Werbeanlage ändern, zum Beispiel einen neuen Geschäftsnamen einsetzen.

Alle Werbeanlagen, die in Nürnberg neu errichtet oder geändert werden, müssen die Regelungen der Werbeanlagensatzung (WaS) einhalten. Nur in bestimmten Gewerbe- und Industriegebieten gelten einfachere Regelungen.

Wenn Sie planen, eine Werbeanlage zu ändern oder zu errichten, wenden Sie sich an einen qualifizierten Entwurfsverfasser oder schriftlich bzw. per Kontaktformular (siehe unten) an die Bauordnungsbehörde.

WerbeanlagenS (WaS)

Bauordnungsbehörde

Bauhof 5

90402 Nürnberg


Postanschrift:
Stadt Nürnberg, Bauordnungsbehörde, Johannesgasse 3, 90402 Nürnberg

Bei Anfragen über das Kontaktformular benötigen wir die genaue Standortangabe und aussagekräftige Unterlagen über die gewünschte Anlage!

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