Wir über uns

Grundlegendes

Der Behindertenrat der Stadt Nürnberg wurde im Oktober 2010 erstmals gewählt. Er ist eine öffentliche kommunale Einrichtung, die aus insgesamt 40 Mitgliedern besteht, von denen bis zu 26 von Behinderung betroffene Menschen sind und bis zu 14 Vertre-
terinnen und Vertretern von Verbänden, Selbsthilfegruppen und Leistungserbringern. Die Gründung des Behindertenrats wurde vom Stadtrat beschlossen und eine Satzung erlassen. Die Mitglieder wählen einen Vorstand. Dieser besteht aus

1. einem Vorsitzenden / einer Vorsitzenden
2. einem gleichberechtigten Stellvertreter / einer gleichberechtigten Stellvertreterin und
3. drei Beisitzenden

Aufgaben des Behindertenrates

Hier werden die Aufgaben des Behindertenrates aufgelistet.

  • Der Behindertenrat ist Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung in Nürnberg.
  • Er ist unabhängig von politischen Parteien, Kirchen, Organisationen und Verbänden. Seine Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.
  • Er ist allen Menschen mit Behinderung in Nürnberg gleichermaßen verpflichtet.
  • Der Behindertenrat berät als Sachverständigengremium den Stadtrat und die Stadtverwaltung in allen Fragen, die behinderte Menschen betreffen und erarbeitet in seinen Ausschüssen Empfehlungen und Stellungnahmen.

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Aktualisiert am 27.12.2023, 19:43 Uhr

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