Die Anzahl der Unterrichtsstunden in den einzelnen Fächern der jeweiligen Jahrgangsstufen entnehmen Sie bitte der Stundentafel.
Bitte vereinbaren Sie einen individuellen Gesprächstermin, wenn Sie eine Lehrkraft persönlich sprechen wollen.
Schüler sind verpflichtet, Fehlzeiten ausreichend und zeitnah zu entschuldigen. Hierfür gelten im Fachbereich folgende Regelungen:
Für Fehltage während des Blockunterrichts verwenden Sie bitte ausschließlich unsere Formulare zur schriftlichen Entschuldigung.
Beachten Sie dabei folgende Bestimmungen:
Geben Sie die Entschuldigung, wenn Sie wieder in der Schule sind, unaufgefordert spätestens am dritten Kalendertag bei Ihrem Klassleiter ab. Parallel dazu informieren Sie bitte unverzüglich Ihren Ausbildungsbetrieb.
Bei Krankheiten am Ende des Blocks muss die Entschuldigung bis spätestens 7 Tage nach Blockende vorliegen.
Verspätet eingehende Entschuldigungen werden NICHT berücksichtigt. Diese Fehltage gelten als unentschuldigt!
Für Tage mit angekündigtem Leistungsnachweis ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Versäumen Sie, eine ausreichende Entschuldigung für den Tag eines Leistungsnachweises vorzulegen, wird die Note 6 erteilt.
Die Versäumnislisten gelten als Nachweis gegenüber Ihrem Ausbildungsbetrieb und sind zusätzlich zu den Entschuldigungen zu führen.
Alle Verspätungen, Fehltage und Befreiungen sind sorgfältig und lückenlos einzutragen. Die Versäumnisliste ist in Eigenverantwortung zu führen.
Nach jedem Block legen Sie die Versäumnisliste bitte Ihrem/r Ausbilder/in vor und lassen die Liste zur Kenntnisnahme unterschreiben und stempeln!
Zu Beginn des neuen Blocks legen Sie die Liste unaufgefordert Ihrem Klassenlehrer vor.