Durch Anklicken des Links „Stadtplanansicht Denkmalliste“ kann über die Suche nach "Straße" oder nach "Flurnummer" geprüft werden, ob ein Objekt dem Denkmalschutz unterliegt.
In der Stadtplanansicht der Denkmalliste sind alle Gebäude, die
Es ist auch möglich, dass Einzeldenkmäler im Gebiet eines Ensembles liegen, oder nur gewisse Gebäude eines bebauten Grundstückes Denkmäler sind.
Die Bayerische Denkmalliste ist das nachrichtliche Verzeichnis der Bau- und Bodendenkmäler. Die Denkmaleigenschaft - und damit der gesetzliche Schutz - wird in Art. 1 DSchG definiert und hängt nicht von der Eintragung in die Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Eine verbindliche Auskunft erteilt allein das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.