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Bewohnerparken   

In Nürnberg sind mehrere Bereiche des Stadtgebiets mittels Verkehrszeichen als Bewohnerparkgebiete ausgewiesen. Parkplätze in diesen Parkgebieten stehen während festgelegten Zeiten den Bewohnern zur Verfügung.

Um auf einem für Bewohner ausgewiesenen Parkplatz rechtmäßig parken zu können, benötigen Sie einen grünen Bewohnerparkausweis. Der Parkausweis muss vollständig sichtbar im Bereich der Frontscheibe innen ausgelegt werden. Berechtigte erhalten mit dem Ausweis keinen bestimmten Parkplatz, sondern ein Parkgebiet zugewiesen.

Auf den Bewohnerparkplätzen gelten die sonst üblichen Parkregelungen. Der Bewohnerparkausweis berechtigt nicht zum Parken im Halteverbot oder auf Gehsteigen und ist kein Ersatz für Parkscheine aus dem Parkscheinautomaten.

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Übersicht Bewohnerparkgebiete

Der Verkehrsausschuss des Stadtrats plant weitere Bewohnerparkgebiete:

  • 2010: Einführung des Gebiets Maxfeld
  • 2011: Einführung des Gebiets Gärten h.d.V.

Voraussetzungen für einen Bewohnerparkausweis

  • Sie wohnen in einer Straße, die in einem Bewohnerparkgebiet liegt, und sind dort mit Ihrem Haupt- oder Zweitwohnsitz amtlich gemeldet.
  • Der Zweitwohnsitz, für den Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen wollen, liegt mindestens einen Kilometer von ihrem Hauptwohnsitz entfernt.
  • Sie dürfen in Ihrem Bewohnerparkgebiet weder über eine Garage noch über einen Stellplatz, sei es als Eigentümer oder Mieter, verfügen.
  • Das Kraftfahrzeug, für das Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen wollen, ist entweder auf Ihren Namen zugelassen oder Sie nutzen es ständig.

Jeder antragsberechtigte Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein Fahrzeug. Eine Erweiterung auf mehrere Fahrzeuge ist nur in Einzelfällen möglich. Ladenbesitzer, Gaststättenpächter, Arbeitnehmer oder Gewerbetreibende in einem Bewohnerparkgebiet haben keinen Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis.

Das Kfz-Kennzeichen muss in den Bewohnerparkausweis eingetragen werden. Bei einer Fahrzeugänderung darf das Kfz-Kennzeichen nur vom Einwohneramt geändert werden.

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Antragstellung

Der Bewohnerausweis kann sofort ausgestellt werden, wenn Sie ihn persönlich beim Einwohneramt beantragen.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Personalausweis
  • Fahrzeugschein
  • alter Parkausweis (bei Verlängerung)

Sie können alternativ einen Beauftragten mit einer schriftlichen Vollmacht, Personalausweis und ggf. altem Parkausweis schicken. Sollte dies auch nicht möglich sein, so können Sie uns auch Kopien Ihres Personalausweises und des Fahrzeugscheins per Post zuschicken.

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Antrag Bewohnerparkausweis

Gültigkeit

Der Bewohnerparkausweis gilt zwölf oder 24 Monate ab dem Tag der Ausstellung. Der Gültigkeitszeitraum kann verlängert werden. Bringen Sie hierfür bitte Ihren Personalausweis und Ihren alten Parkausweis als Nachweis mit. Bei einem Wohnungswechsel oder einer Abmeldung des Kraftfahrzeugs verliert der Bewohnerparkausweis seine Gültigkeit. Bitte senden Sie den Parkausweis an das Einwohneramt zurück. Bei Verlust erlischt die Parkberechtigung bis zur Neuausstellung eines Parkausweises.

Ersatz bei Verlust

Ein verloren gegangener Bewohnerparkausweis kann ersetzt werden. Bitte zeigen Sie den Verlust bei der Polizei an und beantragen Sie beim Einwohneramt einen neuen Ausweis. In diesem Fall ist Ihr persönliches Erscheinen unbedingt erforderlich.

Gebühren

Die Gebühr für den Erst- und den Verlängerungsantrag beträgt für ein Jahr 30 Euro und für zwei Jahre 60 Euro. Die Gebühr für eine Änderung des Kfz-Kennzeichens beträgt 10 Euro. Die Gebühr für eine Änderung des Bewohnerparkgebietes (bei Umzug innerhalb Nürnbergs) beträgt 10 Euro. Die Gebühr für Neuausstellung bei Verlust bis zur bisherigen Gültigkeit beträgt 10 Euro. Bitte beachten Sie, dass Zahlungen nur in bar oder mit EC-Karte (nicht bei den Bürgerämtern!) möglich sind. Zahlungen mit Kreditkarte sind leider nicht möglich.

Einwohneramt

Äußere Laufer Gasse 25

Schalterhalle

90403 Nürnberg

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Telefon: 0911 / 231 - 32 51 und - 32 52

 

Erreichbarkeit:

Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung

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Antragstellung in den Bürgerämtern Nord/Ost/Süd

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