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Kinderreisepass   

Antragstellung

Antragsteller sind die Eltern, die beide ihre Personalausweise oder Reisepässe zur Antragstellung vorlegen müssen. Die Zustimmungserklärung muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Die Unterschriften müssen mit denen der vorgelegten Ausweispapiere übereinstimmen. Soweit noch keine Geburtsurkunde vorgelegt wurde, ist diese bei Antragstellung vorzulegen. Ab Vollendung des 6. Lebensjahres ist auch die Anwesenheit des Kindes bei der Antragstellung erforderlich.

Bei Kindern aus geschiedener Ehe ist die Zustimmung des Elternteils erforderlich, dem die elterliche Sorge übertragen wurde. Der entsprechende Beschluss des Vormundschaftsgerichtes ist im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen. Soweit über die elterliche Sorge im Rahmen eines Urteils entschieden wurde, ist die Rechtskraft nachzuweisen.

Ist mit der gesetzlichen Vertretung ein Betreuer beauftragt, ist dessen Zustimmung erforderlich. Der Betreuerausweis ist mitzubringen.

Lichtbilder

Der Kinderreisepass muss ein Lichtbild enthalten. Das Lichtbild muss den Vorgaben der Fotomustertafel der Bundesdruckerei entsprechen. In einen bereits vorhandenen Kinderreisepass kann ein aktuelles Lichtbild eingefügt werden.

Fotoautomaten für benötige Pass- oder Ausweisbilder u.ä. finden Sie bei uns im Hause.

Gültigkeit

Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeit von sechs Jahren ausgestellt, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Die Verlängerung oder Aktualisierung eines noch gültigen Kinderreisepasses ist bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich. Bei der Beantragung, Verlängerung oder Aktualisierung ist ein aktuelles Lichtbild abzugeben. Ein bereits abgelaufener Kinderreisepass ist ungültig und kann daher nicht verlängert werden. Aus diesem Grund muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.

Wichtiger Hinweis für USA-Reisende:

Zur visumsfreien Einreise in die USA ist der Eintrag des Kindes im Reisepass der Eltern nicht ausreichend. Auch der bisherige Kinderausweis wird nicht anerkannt. Erforderlich ist ein eigener Reisepass oder der Kinderreisepass. Der deutsche Kinderreisepass wird für die visumsfreie Einreise in die USA nicht mehr anerkannt, sofern er nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt wurde. Vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellte Kinderpässe berechtigen dagegen nach wie vor zur visumsfreien Einreise in die USA. Da sich die Einreisebestimmungen häufig auch sehr kurzfristig ändern, kann für diesen Hinweis keine Gewähr übernommen werden.

Gebühren

Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 13 Euro, für eine Verlängerung oder Aktualisierung sechs Euro. Bitte beachten Sie, dass Zahlungen nur in bar oder mit EC-Karte möglich sind. Zahlungen mit Kreditkarte sind leider nicht möglich.

Einwohneramt

Äußere Laufer Gasse 25

Schalterhalle, Schalter 1 - 28

90403 Nürnberg

 

Öffnungszeiten:

Montag und Donnerstag von 8.00 bis 15.30 Uhr
Dienstag von 8.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung

 

Buchstaben A - F

Telefon: 0911 / 231 - 14 531

Telefax: 0911 / 231 - 14 199

 

Buchstaben G - K

Telefon: 0911 / 231 - 14 532

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Allgemeine Auskünfte

Telefon: 0911 / 231 - 32 51

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Externer Link

Antragstellung bei den Bürgerämtern Nord/Ost/Süd

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