Europawahl 2024: Informationen für Unionbürgerinnen und Unionsbürger

Am Sonntag, den 9. Juni 2024 findet in Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt. In Nürnberg lebende Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht in Deutschland oder in ihrem Herkunftsland ausüben möchten.

Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger werden von Amts wegen in das Nürnberger Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie auf ihren Antrag hin bei einer früheren Europawahl in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden waren, sofern sie – ohne zwischenzeitlichen Wegzug in das Ausland – am 42. Tag vor der Wahl (= 28. April 2024) in Nürnberg mit Hauptwohnung gemeldet sind. Sie bekommen spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) eine Wahlbenachrichtigung auf dem Postweg.

In Nürnberg lebende Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die ihr Wahlrecht in Deutschland ausüben möchten, aber die Eintragung in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland bisher nicht beantragt haben, müssen spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich vom Wahlberechtigten unterzeichnet sein und per Post an folgende Anschrift geschickt werden:

Stadt Nürnberg
Wahlamt
Unschlittplatz 7a
90403 Nürnberg

Das Antragsformular (inklusive Merkblatt) finden Sie unter untenstehendem Link. Sie erhalten dann Ihre Wahlbenachrichtigung per Post zugesendet.

In Nürnberg lebende Unionsbürgerinnen und Unionsbürger die Ihr Wahlrecht im Heimatland ausüben möchten, wenden sich an das für Sie zuständige Konsulat.


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