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Überarbeitete Trinkwasserverordnung tritt in Kraft   

Zum 01.11.2011 trat die geänderte Trinkwasserverordnung in Kraft. Viele Fragen betreffen schon jetzt die Bestimmungen, die Großanlagen zur Trinkwassererwärmung (Boiler mit einem Speichervolumen von mehr als 400l oder einem nachgeschaltetem Leitungsvolumen von mehr als 3l) zum Gegenstand haben. Neben Untersuchungs- und besonderen Meldepflichten gibt es auch die Vorgabe an Betreiber, Vermieter und Verwalter erst einmal die Existenz dieser Anlage dem Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen. Auch wenn in absehbarer Zeit die Trinkwasserverordnung im Bundesrat erneut diskutiert werden wird (insbesondere der zeitliche Rhythmus der Untersuchungen), stellen wir Ihnen schon einmal ein Meldeformular (Link zum Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelüberwachung, unten) zur Verfügung. Dieses können Sie uns postalisch oder per FAX 231-14840 zukommen lassen. Eine Internet gestützte Meldung ist in Vorbereitung, derzeit jedoch nicht möglich. Desweiteren besteht jetzt die Möglichkeit mehrere Brauchwasseranlagen derselben Verwaltergesellschaft gemeinsam zu melden.
Allgemeine Hinweise zu den verschiedenen Meldepflichten finden sie eingestellt unter weiterführende Informationen.

Eine bayerische Liste der Untersuchungsstellen nach der Trinkwasserverordnung finden Sie ebenfalls unter 'weiterführende Informationen'.
Die weitere Entwicklung bleibt zu beobachten. Sollte es neue Informationen geben, werden wir sie hier einstellen. Ergänzende Auskünfte erhalten Sie von den Mitarbeitern/-innen der Hygieneberatung: siehe unten

weiterführende Informationen

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