Beruf und Gesundheit
Gut zu wissen
Unsere Themen

Heilpraktiker
Um als Heilpraktiker*in in Nürnberg zu arbeiten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Dasselbe gilt für die heilkundliche Psychotherapie, Physiotherapie oder Podologie. Wir informieren Sie zu allen Fragen rund um die Prüfung und das Antragsverfahren.

Nicht-ärztliche Heilberufe und Krankenpflege
Wenn Sie in Nürnberg in einem nicht-ärztlichen Heilberuf selbstständig tätig sind oder gewerbliche Krankenpflege anbieten, sind Sie verpflichtet, diese Tätigkeit beim Gesundheitsamt anzuzeigen. Wir informieren Sie über die rechtlichen Bedingungen.

Apotheken
Apotheken in Nürnberg benötigen eine Betriebserlaubnis des Gesundheitsamts. Wenn Sie mehrere Filialen betreiben oder einen Versandhandel mit Medikamenten anbieten möchten, brauchen Sie dafür eine separate Genehmigung.

Umgang mit Lebensmitteln
Wer im Beruf mit Lebensmitteln umgeht, muss über Hygienevorschriften Bescheid wissen. Der Nachweis dafür ist die Infektionsschutzbelehrung. Wir führen Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz durch und informieren Sie über weitere rechtliche Grundlagen.

Prostitution
Wer in der Sexarbeit tätig sein möchte, benötigt eine Anmeldebescheinigung. Diese bekommen Sie nach einer gesundheitlichen und einer rechtlichen Beratung im Gesundheitsamt.

Amtsärztliche Gutachten
Für viele Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung wie beispielsweise beim Sozialamt oder der Ausländerbehörde werden ärztliche Gutachten benötigt. Die Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes erstellen diese Gutachten für Sie.