Nein, Sie können während der offenen Sprechstundenzeiten jederzeit ohne Termin vorbeikommen.
Unsere Öffnungszeiten:
Dienstag: 09:00 bis 11:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr (Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat Abendsprechstunde bis 18:00 Uhr)
Ja
Sie sollten ungefähr eine Stunde für den Aufenthalt im Gesundheitsamt einplanen.
Die Proben werden ins Labor eingeschickt und die Ergebnisse können sieben bis 14 Tage später telefonisch erfragt werden.
Sechs Wochen nach dem Risikokontakt sind ausreichend für HIV.
Für andere sexuell übertragbare Infektionen (STI) kann es für Untersuchungen etwas kürzer oder länger sein. Sie bekommen weitere Informationen bei einer persönlichen Beratung.
Je nach Risikoprofil: HIV, Syphilis, Hepatitis A, B, C, Chlamydien, Gonorrhoe beziehungsweise Tripper.
Zusammengefasst nennt man diese Krankheiten auch sexuell übertragbare Infektionen oder kurz STI.
Auch HIV ist eine STI.
Nein, Sie müssen nicht nüchtern erscheinen. Essen und Trinken haben keinen Einfluss auf das Testergebnis.
Ja, auch wenn Sie zum Zeitpunkt des Termins Ihre Periode haben, können Sie den Termin wahrnehmen.
Nein. Unsere Tests sind anonym und gebührenfrei.
Nein.
Eine Testung schließt immer eine vorherige Beratung (Sexualanamnese) ein. Hier werden die für Sie empfohlenen Tests mit Ihnen besprochen.
Nein.
Nur für bestimmte Zwecke (z.B. Visaanträge, etc.) werden die Tests namentlich
gegen eine Gebühr durchgeführt, welche Ihnen dann im Rahmen der Befundbesprechung
mitgegeben werden.
Bitte teilen Sie dies, falls gewünscht, den Beratenden vor der Blutabnahme mit.
Im Beratungsgespräch erhalten Sie Informationen, mit denen Sie Ihren Bedarf einschätzen können. Dies ist abhängig von den individuellen Risiken, die besprochen werden. Grundsätzlich bestehen keine Einschränkungen.
Sechs Wochen nach dem letzten Risikokontakt kann man einen HIV-Schnelltest durchführen. Dieser kostet 25,00 Euro.
Der HIV-Labortest ist kostenfrei. Das Ergebnis erhalten Sie dann nach 7 bis 14 Tagen.
Der Begriff "schnell“ bedeutet beim HIV-Schnelltest lediglich, dass nach der Blutentnahme das Ergebnis schneller (nach 20 Minuten) als beim herkömmlichen Labortest vorliegt, nicht aber, dass man sich schneller nach einem Risiko testen lassen kann.
Um ein zuverlässiges Testergebnis zu erhalten, empfehlen wir eine vaginale Probeentnahme mit einem Wattestäbchen.
Der Vaginalabstrich kann in der Regel selbst durchgeführt werden.
Wie dies funktioniert, wird Ihnen im Beratungsgespräch erläutert.
Neben der Behandlung Ihrer STI ist es wichtig, dass Sie Ihre Sexualpartner*innen informieren.
Diese können sich auch angesteckt haben.
Damit haben Ihre Sexualpartner*innen auch die Möglichkeit, sich auf STI testen und bei einem positiven Befund behandeln lassen zu können, um eine Weiterverbreitung zu verhindern.
Grundsätzlich teilen wir Ergebnisse nur der getesteten Person selbst mit.
Wenn Sie uns von der Schweigepflicht gegenüber einer anderen Person entbinden möchten, weisen Sie uns bitte während dem Gespräch darauf hin. Hierzu bedarf es einer SCHWEIGEPFLICHTSENTBINDUNG.
Ja, Sie können mit uns offen über Sexualität und STI sprechen.
Wir wissen, dass es für viele Menschen peinlich oder unangenehm ist, über so intime Themen zu sprechen.
Unser Team ist sensibilisiert, macht dies regelmäßig und professionell. Von daher können Sie sich trauen, mit uns zu sprechen.
Sprechen Sie dies bitte direkt in der Anmeldung an und wir schauen, dass wir dies ermöglichen können.
Ja, die Fachstelle sexuelle Gesundheit ist für viele Fragen rund um Sexualität da.
Orientierung an den sexuellen Menschenrechten der WHO
Wir orientieren unsere Arbeit an den sexuellen Menschenrechten der WHO. Sie umfassen das Recht jedes Menschen auf eine bestmögliche Qualität sexueller Gesundheit, frei von Zwang, Diskriminierung und Gewalt. Unter anderem treten wir ein für…
- das Recht jedes Menschen, Informationen zu Sexualität zu suchen, zu erhalten und zu verbreiten
- das Recht, selbst zu entscheiden, ob und in welcher Weise man als Mensch sexuell aktiv sein will
- das Recht auf einvernehmliche sexuelle Beziehungen
- das Recht auf eine den individuellen Bedürfnissen angepasste Ausdrucksform von Sexualität


