Vogelperspektive, ein Apfel, eine Tastatur mit Händen darauf und ein Stethoskop

Gesundheitsamt Nürnberg

Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Beratungsgespräch mit Jugendlichen, Bild © Katarzyna Bialasiewicz Photographee.eu

Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Gesundheitsamts ist für die Schuleingangs-Untersuchungen zuständig. Außerdem übernimmt er schulärztliche Beratungen, berät Eltern, Kinder und Jugendliche zu medizinischen Fragestellungen und erstellt schul- und amtsärztliche Gutachten.

Dem Team des Kinder- und Jugendärztlichen Gesundheitsdienstes gehören Kinder- und Jugendärztinnen, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen sowie eine Verwaltungskraft an.

Schuleingangsuntersuchung

Die Schuleingangsuntersuchungen finden überwiegend im Zeitraum von Oktober bis August statt. Die Personensorgeberechtigten erhalten rechtzeitig vor dem vorgesehenen Termin ein Einladungsschreiben per Post mit Angabe des Untersuchungstermins und des Untersuchungsorts sowie einen Anamnesebogen zugesandt. Bitte bringen Sie diesen Anamnesebogen ausgefüllt zum Untersuchungstermin mit.

Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist nach Art. 80 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Pflicht.

Häufig gestellte Fragen zur Schuleingangsuntersuchung (SEU)

Die Schuleingangsuntersuchung findet auf Einladung des Gesundheitsamtes in den zwei Jahren vor Aufnahme in die erste Jahrgangsstufe der Grundschule statt. Derzeit in Nürnberg in den Monaten Oktober bis August vor der Einschulung.

Das Gesundheitsamt erhält nach den gesetzlichen Regelungen die Namen und Adressen aller Nürnberger Kinder, die im folgenden Schuljahr schulpflichtig werden, jährlich von der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung Bayern (AKDB).
Sie erhalten 2-4 Wochen vor dem Untersuchungstermin eine schriftliche Einladung.
Wenn Sie Ihr Kind vorzeitig einschulen wollen, nehmen Sie bitte unter der Tel. Nummer 0911/231-2159 Kontakt mit der Zentrale des Kinder- und Jugendärztlichen Gesundheitsdienstes auf.

Der Versand der Untersuchungstermine durch die Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen erfolgt, gestaffelt nach dem Alter der Kinder, etwa 2-4 Wochen vor dem jeweiligen Termin.
Wenn Ihr Kind jünger als die Vergleichskinder ist, ist davon auszugehen, dass sie automatisch noch einen Termin erhalten werden. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich mit der Fragestellung telefonisch an die Zentrale des Kinder- und Jugendärztlichen Gesundheitsdienstes unter der Telefonnummer 0911 231-2159. Dies können Sie auch tun, wenn Sie erst im Laufe des Vorschuljahres nach Nürnberg zugezogen sind.

Die Schuleingangsuntersuchungen können auf Grund der über 5000 Schulanfänger in Nürnberg nicht alle vor der Schuleinschreibung durchgeführt werden. Diese Tatsache ist den Schulen bekannt. Die Schulanmeldung kann auch ohne Vorlage des Ergebnisses der Schuleingangsuntersuchung problemlos erfolgen. Die Bescheinigung, die bei der Schuleingangsuntersuchung ausgehändigt wird, kann bis zum ersten Schultag nachgereicht werden. Mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten kann das Gesundheitsamt die Bescheinigung nach der Untersuchung auch direkt an die Schule senden.

Nach Art. 12 GDG (Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst) sowie Art. 80 Bay. EUG (Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen) ist die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung Pflicht.
Wenn das Kind trotz dreimal erteiltem Untersuchungstermin nicht zur Untersuchung vorgestellt wird, erfolgt gemäß Art. 12 GDG, Abs. 3, Sätze 3f eine Mitteilung durch das Gesundheitsamt an das Jugendamt.

Auch in diesen Fällen ist die Teilnahme laut Art. 80 Abs. 1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in diesem Jahr Pflicht, da Ihr Kind in diesem Jahr schulpflichtig ist.
Im nächsten Jahr braucht nach Art. 12 Abs. 3 Satz 5 GDG dann keine weitere Untersuchung mehr durchgeführt werden.

Auch in diesen Fällen ist die Teilnahme laut Art. 80 Abs. 1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in diesem Jahr Pflicht, da Ihr Kind in diesem Jahr schulpflichtig ist.
Im nächsten Jahr braucht nach Art. 12 Abs. 3 Satz 5 GDG dann keine weitere Untersuchung mehr durchgeführt werden.

Was ist ein Korridorkind?

Als "Korridorkind" werden Kinder bezeichnet, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden.

Auch in diesem Fall ist die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung laut Art. 80 Abs. 1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in diesem Jahr Pflicht.
Im nächsten Jahr braucht dann keine weitere Untersuchung mehr durchgeführt werden.

Bei vorzeitiger Einschulung ist eine Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung vor Schulbeginn ebenfalls laut Art. 80 Abs. 1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) Pflicht.
Bitte nehmen Sie wegen eines Untersuchungstermins Kontakt mit der Zentrale des Kinder- und Jugendärztlichen Gesundheitsdienstes des Gesundheitsamtes Nürnberg unter der Telefonnummer 0911 231-2 159 auf.
Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember 6 Jahre alt werden, ist laut §37 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) zusätzliche Voraussetzung für die Aufnahme in die Grundschule, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird.
Bitte nehmen Sie auch Kontakt mit der Sprengelschule auf.

In Nürnberg wird die für alle schulpflichtigen Kinder verpflichtende Screening-Testung durch Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen des Kinder- und Jugendärztlichen Gesundheitsdienstes des Gesundheitsamtes durchgeführt.
Wenn die zuletzt fällige Früherkennungsuntersuchung, in der Regel die U9, nicht durchgeführt wurde, ist zusätzlich eine Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt des Kinder- und Jugendärztlichen Gesundheitsdienstes erforderlich.
Eine schulärztliche Untersuchung ist auch vorgesehen, wenn sich bei der U9 oder der Testung durch die Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen Besonderheiten ergeben haben, wenn chronische Erkrankungen vorliegen, wenn Ihr Kind eine sonderpädagogische vorschulische Einrichtung besucht oder wenn Ihr Kind nicht in einer Kindertageseinrichtung betreut wird.
Eine schulärztliche Untersuchung kann auch auf Wunsch der Eltern durchgeführt werden, beispielsweise bei Fragen zu zusätzlichem Förderbedarf, zu chronischen Erkrankungen, der Schulfähigkeit Ihres Kindes aus medizinischer Sicht oder einer etwaigen vorzeitigen Einschulung bzw. Zurückstellung.

Die Untersuchungen finden entweder in der Zentrale oder einer der vier Außenstellen des Kinder- und Jugendärztlichen Gesundheitsdienstes statt. Die einzelnen Schulsprengel, die sich aus der Meldeadresse ergeben, sind bestimmten Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Schulärztinnen zugeordnet. Die Untersuchungen finden an den Standorten der jeweiligen Mitarbeiterinnen statt. Den Standort der Untersuchung Ihres Kindes erhalten Sie im Einladungsschreiben von uns.
Bitte beachten Sie, dass öffentliche Parkmöglichkeiten teilweise nur eingeschränkt zur Verfügung stehen und teilweise kostenpflichtig sind. Eine Kartenzahlung ist nicht durchgehend möglich.
Wir empfehlen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

Die Angaben in diesem Fragebogen sind freiwillig. Er wurde entwickelt, um bei der Terminvergabe zu berücksichtigen, ob zusätzlich zum Screening noch eine Schuleingangsuntersuchung durch den Arzt oder die Ärztin erforderlich ist.
Wenn sich aus dem Fragebogen der Anhalt ergibt, dass eine zusätzliche Untersuchung durch den Arzt oder die Ärztin erforderlich ist, können diese beiden Untersuchungen dann im Rahmen eines einzigen Termins durchgeführt werden. Aus organisatorischen Gründen können hierfür nur die Fragebögen berücksichtigt werden, die bis zum angegebenen Stichtag beim Gesundheitsamt eingegangen sind.
Wenn die Notwendigkeit einer ärztlichen Untersuchung erst im Rahmen des Screenings durch die Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen festgestellt wird, ist die Vergabe eines zweiten Termins erforderlich.

Die Screening-Testung durch die Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin dauert etwa 45 Minuten.
Die Schulärztliche Untersuchung dauert etwa 60 Minuten
Bei der kombinierten Screening- und schulärztlichen Untersuchung verkürzt sich die Screening-Untersuchung etwas, da Anteile der Screening- Untersuchung von der Schulärztin übernommen werden.
Um pünktliches Erscheinen, etwa 10 Minuten vor dem eigentlichen Termin, wird gebeten.

Bitte bei Ihrer Zeitplanung eventuell auftretende Wartezeiten mit einplanen!

Zur Untersuchung bringen Sie bitte unbedingt folgende Unterlagen mit:

  • Impfbuch. Bitte beachten Sie: Die Vorlage vorhandener Impfausweise und Impfbescheinigungen ist gemäß Artikel 12 Abs. 3 Satz 5 des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG) verpflichtend!
  • Gelbes Untersuchungsheft oder die Teilnahmekarte aus dem Gelben Untersuchungsheft oder eine ärztliche Bescheinigung über die Durchführung der Früherkennungsuntersuchungen gemäß Artikel 12 Abs. 3 Satz 1 Gesundheitsdienstgesetzes (GDG)
  • ausgefüllten Anamnesebogen. Die Angaben sind freiwillig. Wir bitten Sie jedoch, die Fragen sorgfältig und vollständig zu beantworten, damit wir Sie und Ihr Kind möglichst gut beraten können.
  • falls vorhanden: wichtige medizinische Unterlagen
  • Sofern Ihr Kind einen Schwerbehindertenausweis oder einen Gesundheitspass (z.B. Allergiepass, Diabetikerausweis o. ä.) besitzt, bringen Sie bitte auch diesen mit, ebenso -falls vorhanden- Brille oder Hörgerät.
  • Falls bei Ihrem Kind in den letzten 3 Monaten ein Hör- bzw. Sehtest gemacht wurde, können Sie eine Bescheinigung darüber vom HNO- bzw. Augenarzt mitbringen.

Die Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin:
- führt Wiegen und Längenmessung durch und dokumentiert die Ergebnisse
- erfasst die Gesundheitsvorgeschichte (bitte den ausgefüllten Anamnesebogen und das gelbe Untersuchungs-Heft mitbringen)
- dokumentiert durchgeführte Impfungen und händigt Impfempfehlungen aus, wenn laut Impfkalender der STIKO (Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut) empfohlene Impfungen fehlen (die Vorlage ist gesetzlich verpflichtend).
- testet das Seh- und Hörvermögen.
- erfasst die sprachliche Entwicklung mit einem standardisierten Testverfahren.
- führt eine orientierende Überprüfung der motorischen und einiger kognitiven Fähigkeiten durch.

Bei der schulärztlichen Untersuchung findet eine erweiterte Testung der fein- und grobmotorischen sowie der kognitiven Fähigkeiten statt. Bei Vorliegen eines Förderbedarfs erfolgt eine Beratung zu Fördermöglichkeiten und, falls erforderlich, eine Empfehlung für weitere Testungen durch die Schule.
Bei der schulärztlichen Untersuchung wird auch eine körperliche Untersuchung durchgeführt.
Bei auffälligen Befunden erfolgt eine allgemeine medizinische Beratung durch die Kinder- und Jugendärztinnen des Gesundheitsamtes, falls nötig eine Überweisung an eine Kinder- oder Facharztpraxis sowie eine Beratung hinsichtlich von medizinischen Befunden, die im Schulalltag eine Rolle spielen können. Mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten werden die Ergebnisse der Schule schriftlich mitgeteilt. (z.B. Notfallsituationen bei Allergien, eingeschränktes Seh- oder Hörvermögen, vorliegende Förderbedarfe etc.).

Bitte benachrichtigen Sie telefonisch (ein Anrufbeantworter (AB) ist geschaltet) oder über das Kontaktformular das Personal der jeweiligen Außenstelle, wenn Sie den Untersuchungstermin nicht wahrnehmen können.
Ein neuer Termin geht Ihnen automatisch zu.

Bitte benachrichtigen Sie so bald wie möglich telefonisch (ein AB ist geschaltet) oder über das Kontaktformular das Personal der jeweiligen Außenstelle, wenn Sie den Untersuchungstermin nicht wahrnehmen können.
Ein neuer Termin geht Ihnen automatisch zu.

Dolmetscher stehen nicht zur Verfügung. Falls Bedarf besteht, möchten wir Sie bitten, nach Möglichkeit eine Person Ihres Vertrauens, die übersetzen kann, zur Untersuchung mitzubringen. Kosten hierfür können nicht übernommen werden.

Informationen über die Verwendung der Daten finden im Datenschutzhinweis Schuleingangsuntersuchung

  • Stand: Oktober 2022 Datenschutzhinweis Schuleingangsuntersuchung<https://www.nuernberg.de/imperia/md/gesundheit_nbg/dokumente/datenschutzhinweisschuleingangsuntersuchung2023.pdf#:~:text=Zur%20Vorbereitung%20und%20Durchf%C3%BChrung%20der%20Schuleingangsuntersuchungen%20verarbeiten%20wir,Durchf%C3%BChrung%20der%20Schuleingangsuntersuchung%20Ihres%20Kindes%20gew%C3%A4hrleisten%20zu%20k%C3%B6nnen.>

Wenn bei Ihrem Kind die Schuleingangsuntersuchung bereits in einem anderen Gesundheitsamt durchgeführt wurde, melden Sie sich bitte unter der in der Einladung zur Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes Nürnberg angegebenen Telefonnummer oder, falls Sie noch keine Einladung erhalten haben, in der Zentrale des Kinder- und Jugendärztlichen Gesundheitsdienstes der Stadt Nürnberg unter der Telefonnummer 0911 231-2159.
Bei Vorlage der Unterlagen ist eine erneute Untersuchung dann nicht notwendig.

Schulärztliche Beratung

Der überwiegende Teil der Schulen in Nürnberg wird von einer Kinder- und Jugendärztin bzw. einem Kinder- und Jugendarzt des Gesundheitsamtes betreut. Die Personensorgeberechtigten können bei Bedarf mit dem Schularzt bzw. der Schulärztin schulrelevante und allgemeine gesundheitliche Fragen besprechen.

Häufige Themen sind beispielsweise:

  • Chronische Erkrankungen und ihre Auswirkungen auf den Schulbesuch oder die Teilnahme am Sportunterricht
  • Die medizinischen Ursachen für das Auftreten von gesundheitlich bedingten häufigen Fehlzeiten

Auf Wunsch und mit schriftlichem Einverständnis der Personensorgeberechtigten kann die Schulärztin oder der Schularzt zusätzlich zur Beratung auch Kontakt mit der Schule aufnehmen.

Eine schulärztliche Beratung kann online oder über die Zentrale des Kinder-und Jugendärztlichen Gesundheitsdienstes Tel. 0911 231 2159 beantragt werden.

In beiden Fällen wird ein schriftlicher Termin dann in den nächsten Tagen per Post zugestellt. Die Untersuchungs- und Beratungsangebote sind für die Personensorgeberechtigten kostenlos.

Schulärztliche Atteste

Auf Antrag der Schule erstellen wir für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre Atteste, überwiegend zu folgenden Fragestellungen:

  • Medizinische Überprüfung von Fehlzeiten
  • Freistellung von der Teilnahme am Schulsport
  • Nachteilsausgleich bei chronischen Erkrankungen oder Behinderungen

Schulärztliche Gutachten können nur beantragt werden, wenn ein schriftlicher Untersuchungsauftrag der jeweiligen Schule vorliegt.

Die hierfür notwendige Schulärztliche Untersuchung kann online oder telefonisch über die Zentrale des Kinder-und Jugendärztlichen Gesundheitsdienstes
Telefon: 0911 / 231 2159 beantragt werden.

In beiden Fällen wird ein schriftlicher Termin dann in den nächsten Tagen per Post zugestellt. Die Untersuchungs- und Beratungsangebote sind für die Personensorgeberechtigten kostenlos.

Amtsärztliche Gutachten

Wir erstellen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre amtsärztliche Gutachten auf Anforderung durch das Sozialamt, das Jobcenter, das Referat für Schule und Sport, die Regierung von Mittelfranken oder andere Institutionen.
Anträge stellen Sie bitte je nach Fragestellung bei der entsprechenden Institution.

Unsere Gutachten beschäftigen sich beispielsweise mit folgenden Fragestellungen:

  • Anspruch auf Krankenhilfe
  • Finanzieller Mehrbedarf bei bestimmten Erkrankungen
  • Kostenfreiheit des Schulweges

Schulische Impfberatung

Um Impflücken zu schließen, führen wir einmal im Jahr in den 6. Klassen aller Schultypen eine Durchsicht der Impfausweise durch und informieren die Eltern schriftlich, wenn Impfungen fehlen. Zusätzlich können sich die Eltern telefonisch beraten lassen.

Die Impfempfehlungen erfolgen entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ( STIKO) des Robert Koch Instituts (RKI).
Die bei der Auswertung der Impfbücher erhobenen Impfraten werden für statistische Zwecke anonymisiert an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) weitergeleitet.

Es werden keine personenbezogenen Daten gespeichert.

Die Sorgeberechtigten sind gesetzlich dazu verpflichtet, dem Gesundheitsamt die Impfausweise der Kinder vorzulegen (Art. 12 Abs. 3 Satz 5 GDG).

Für die Begutachtung von Erwachsenen ist der allgemeine amtsärztliche Dienst zuständig.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/gesundheit_nbg/gutachten.html>

Kontakt

Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Zentrale

Lina-Ammon-Straße 281. OG, Zimmer 12390471 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/universallink/trip/?destination_lng=11.13029275525729&destination_lat=49.40869447361392&destination_name=N%C3%BCrnberg&destination_name2=Lina-Ammon-Stra%C3%9Fe+28>
09 11 / 2 31-21 59<tel:09112312159>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=97727>

Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Außenstelle Pillenreuther Straße

Pillenreuther Straße 3490459 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/universallink/trip/?destination_lng=11.081392075062368&destination_lat=49.44098267337781&destination_name=N%C3%BCrnberg&destination_name2=Pillenreuther+Stra%C3%9Fe+34>
09 11 / 2 31-82 75, -82 74, -82 73, -203 19<tel:091123182758274827320319>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=18641>

Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Außenstelle Rudolphstraße

Rudolphstraße 2890489 Nürnberg
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Außenstelle Rothenburger Straße

Rothenburger Straße 24390439 Nürnberg
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Außenstelle Reinerzer Straße

Reinerzer Straße 1890473 Nürnberg
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09 11 / 2 31-41 59, -76 25, -76 24<tel:0911231415976257624>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=56206>

Zentraler Baustein 1

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