Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Beratungsgespräch mit Jugendlichen

Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Gesundheitsamts ist für die Schuleingangs-Untersuchungen zuständig. Außerdem übernimmt er schulärztliche Beratungen, berät Eltern, Kinder und Jugendliche zu medizinischen Fragestellungen und erstellt schul- und amtsärztliche Gutachten.

Dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst gehören Kinder- und Jugendärztinnen und Kinderkrankenschwestern an. Unsere Untersuchungs- und Beratungsangebote sind für die Eltern kostenlos.


Schuleingangsuntersuchung

Die Schuleingangsuntersuchungen finden überwiegend im Zeitraum von November bis August statt. Die Personensorgeberechtigten erhalten rechtzeitig vor dem vorgesehenen Termin ein Einladungsschreiben mit Untersuchungstermin und Untersuchungsort sowie einen Fragebogen zugesandt. Bitte bringen Sie diesen Fragebogen ausgefüllt zum Untersuchungstermin mit. Die Untersuchungen werden überwiegend in einer unserer Außenstellen durchgeführt.

Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist nach Art. 80 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Pflicht.
Auch falls Ihr Kind vom Schulbesuch zurückgestellt werden soll / oder bereits zurückgestellt wurde oder als sog. „Korridor-Kind“ erst ein Jahr später in die Schule gehen soll, ist die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ebenfalls verpflichtend.

Die Schuleingangsuntersuchung hat zwei Bestandteile: Das Schuleingangsscreening und die schulärztliche Schuleingangsuntersuchung.

Schuleingangsscreening

Bei allen Kindern, die im kommenden Schuljahr schulpflichtig werden, wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine sogenannte Screening-Testung durch unsere Kinderkrankenschwestern durchgeführt. Auch wenn Ihr Kind vorzeitig eingeschult werden soll, muss es noch vor der Einschulung getestet werden.
Im Rahmen dieser Testung erfolgt die Erfassung der bisher durchgeführten Impfungen, die Durchsicht des gelben Vorsorgeheftes Ihres Kindes, eine Testung des Hör- und Sehvermögens und eine orientierende Überprüfung der sprachlichen und motorischen Fähigkeiten.

Schulärztliche Schuleingangsuntersuchung

Bei fehlender altersgemäß zuletzt fälliger Früherkennungsuntersuchung (in der Regel die U9) ist zusätzlich eine schulärztliche Untersuchung durch einen Kinder- und Jugendarzt oder eine Kinder- und Jugendärztin des Gesundheitsamtes notwendig.
Auch u.a. wenn sich bei der U9 oder der Testung durch die Kinderkrankenschwestern Besonderheiten ergeben haben, chronische Erkrankungen vorliegen oder Ihr Kind eine sonderpädagogische vorschulische Einrichtung besucht, ist eine schulärztliche Untersuchung vorgesehen.
Eine schulärztliche Untersuchung kann auch auf Wunsch der Eltern durchgeführt werden: Beispielsweise wenn Sie Fragen zu zusätzlichem Förderbedarf, chronischen Erkrankungen, der Schulfähigkeit Ihres Kindes aus medizinischer Sicht oder einer etwaigen vorzeitigen Einschulung haben oder die Zurückstellung Ihres Kindes in Erwägung ziehen.

Wann bekommt mein Kind den Termin zur Schuleingangsuntersuchung? Warum habe ich einen Fragebogen dazu erhalten?

Die Schuleingangsuntersuchung ist als zweistufiges Verfahren vorgesehen. Bei allen zum darauffolgenden Schuljahresbeginn schulpflichtigen Kindern wird eine orientierende Untersuchung, die sog. Screening-Testung, durch die Kinderkrankenschwestern durchgeführt. In manchen Fällen (z.B. fehlende altersgemäß zuletzt fällige Früherkennungsuntersuchung (meist die U9), Auffälligkeiten bei der Screening-Testung, Vorliegen von chronischen Erkrankungen, Wunsch der Eltern) folgt darauf eine weitere, ausführlichere Untersuchung durch einen Kinderarzt/eine Kinderärztin des Gesundheitsamtes an einem anderen Tag.

Durch den im September verschickten Fragebogen kann in den meisten Fällen ein evtl. notwendiger zweiter Termin vermieden werden, da bei Bedarf schon im Voraus die schulärztliche Untersuchung eingeplant werden kann. Es können dann also in der Regel die Screening-Testung und die schulärztliche Untersuchung an einem Termin durchgeführt werden. Hierfür können wir jedoch nur die Fragebögen berücksichtigen, die bis zum auf dem Fragebogen angegebenen Stichtag im Gesundheitsamt eingegangen sind. Der tatsächliche Untersuchungstermin wird den Sorgeberechtigten in der Regel 2 bis 4 Wochen vor dem Termin schriftlich mitgeteilt.

Sie können den Vorabfragebogen auch online ausfüllen. Bitte halten Sie dazu die ID bereit, die Ihnen im Brief vom Gesundheitsamt mitgeteilt wurde.

Ich habe den Fragebogen schon früh zurückgeschickt, aber noch keinen Termin erhalten.

Die Informationen des Fragebogens sind wichtig für die Organisation der Untersuchungstermine. Der Zeitpunkt der Rücksendung hat aber keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Untersuchung. Der Termin wird in der Regel ca. 2 bis 4 Wochen vorher schriftlich mitgeteilt.

Was sind die gesetzlichen Grundlagen der Schuleingangsuntersuchung?

Nach Art. 12 GDG (Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst) sowie Art. 80 BayEUG (Bayer. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz) müssen sich alle Kinder in Bayern der Schuleingangsuntersuchung durch die Fachkräfte der Gesundheitsämter unterziehen und dabei einen geeigneten Nachweis über die altersgemäß zuletzt fällige Früherkennungsuntersuchung (in der Regel die U9) - z.B. das gelbe Heft mit den Vorsorgeuntersuchungen - sowie den Impfausweis vorlegen. Außerdem ist gesetzlich festgelegt, dass bei mehrfachem Versäumen der Untersuchung eine Mitteilung durch das Gesundheitsamt an das Jugendamt zu erfolgen hat (Art. 12 GDG, Abs. 3, Sätze 3 f).


Schulärztliche Beratung

Der überwiegende Teil der Schulen in Nürnberg wird von einer Kinder- und Jugendärztin bzw. einem Kinder- und Jugendarzt des Gesundheitsamtes betreut.
Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte können bei Bedarf mit dem Schularzt bzw. der Schulärztin schulrelevante gesundheitliche Fragen besprechen. Häufige Themen sind beispielsweise:

  • Chronische Erkrankungen und ihre Auswirkungen auf den Schulbesuch oder die Teilnahme am Sportunterricht
  • Das Auftreten von gesundheitlich bedingten häufigen Fehlzeiten

Um für die einzelne Schülerin/den einzelnen Schüler die bestmögliche Unterstützung zu finden, ist in manchen Fällen der fachliche Austausch der beteiligten Berufsgruppen sinnvoll, entweder in Einzelgesprächen oder in gemeinsamen Gesprächsrunden z.B. auch zusammen mit Schulpsycholog*innen oder Schulsozialpädagog*innen und der betreuenden Haus- oder Kinderärzt*in. Dies erfolgt entweder anonymisiert oder mit Einverständnis der Eltern.
Bei besonderen Fragestellungen kann die Schule die Schulärztin/den Schularzt mit der Erstellung eines schulärztliches Gutachtens beauftragen.

Um Impflücken zu schließen, führen wir einmal im Jahr in den 6. Klassen eine Durchsicht der Impfausweise durch und informieren die Eltern schriftlich, wenn Impfungen fehlen. Zusätzlich können sich die Eltern telefonisch beraten lassen.

Welcher Schularzt/welche Schulärztin für Ihr Kind bzw. Ihre Schule zuständig ist, erfahren Sie im Sekretariat Ihrer Schule oder in der Zentrale des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes. Wenn Sie eine Beratung oder Untersuchung wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit einer der Außenstellen.


Gutachten

Schulärztliche Gutachten

Auf Antrag der Schule erstellen wir für Kinder und Jugendliche Gutachten, überwiegend zu folgenden Fragestellungen:

  • Überprüfung von Fehlzeiten
  • Freistellungen von der Teilnahme am Schulsport
  • Nachteilsausgleich bei chronischen Erkrankungen oder Behinderungen

Amtsärztliche Gutachten für Kinder und Jugendliche

Wir erstellen amtsärztliche Gutachten auf Anforderung durch das Sozialamt, das Jobcenter, das Referat für Schule und Sport oder andere Institutionen. Anträge stellen Sie bitte je nach Fragestellung bei der entsprechenden Institution.

Unsere Gutachten beschäftigen sich beispielsweise mit folgenden Fragestellungen:

  • Anspruch auf Krankenhilfe
  • Finanzieller Mehrbedarf bei bestimmten Erkrankungen
  • Kostenfreiheit des Schulweges

Gutachten für andere Zwecke

Gutachten im Rahmen der Eingliederungshilfe werden von der Zentralen Beratungsstelle für entwicklungsauffällige und behinderte Kinder und Jugendliche (ZEBBEK) erstellt.

Für die Begutachtung von Erwachsenen ist der allgemeine amtsärztliche Dienst zuständig.


Kontakt

Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Zentrale

Lina-Ammon-Straße 28

1. OG, Zimmer 123

90471 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-21 59

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Außenstelle Pillenreuther Straße

Pillenreuther Straße 34

90459 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-82 75, -82 74, -82 73, -203 19

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Außenstelle Rudolphstraße

Rudolphstraße 28

90489 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-10 402, -10 405, -10 404, -10 401, -10 403

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Außenstelle Rothenburger Straße

Rothenburger Straße 243

90439 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-74 16, -74 18, -74 15

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Außenstelle Reinerzer Straße

Reinerzer Straße 18

90473 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-41 59, -76 25, -76 24

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