Zentrale Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten und Behinderung (ZEBBEK)

Therapie mit Kind


Sie können sich an uns wenden, wenn Sie sich Sorgen um die Entwicklung Ihres Kindes machen oder wenn Sie weitere Hilfe suchen, nachdem bei Ihrem Kind bereits eine Behinderung oder Entwicklungsauffälligkeit festgestellt worden ist.
Zum Beispiel:

  • Spricht Ihr Kind nicht wie Gleichaltrige?
  • Spielt es nicht wie Gleichaltrige?
  • Bewegt es sich ungeschickt?
  • Entwickelt es sich langsamer als Gleichaltrige?
  • Wirkt Ihr Kind nicht sozial integriert?

In all diesen Fällen sind wir – ein Team aus Ärztinnen und Ärzten, Psychologinnen und Psychologen und einem Sozialpädagogen – für Sie die richtigen Ansprechpersonen, wenn Ihr Kind zwischen 0 und 6 Jahren alt ist.

Schulkinder und Jugendliche werden an unserer Beratungsstelle vorwiegend auf Anfrage von Jugendämtern, Sozialämtern, Schulen und Sozialdiensten vorgestellt.

Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn der Kostenträger Sie dazu auffordert.

Unsere Arbeit unterliegt der Schweigepflicht. Informationen werden nur mit Ihrem Einverständnis weitergegeben.

Untersuchung und Diagnose

Für Ihr Kind im Alter von 0 bis 6 Jahren erhalten Sie einen ärztlichen und/oder psychologischen Vorstellungstermin, zum Teil auch einen Termin bei unserem Sozialpädagogen.

Wir sprechen mit Ihnen ausführlich über die bisherige Lebensgeschichte Ihres Kindes und stellen durch spezielle Untersuchungs-, Beobachtungs- und Testverfahren seinen derzeitigen Entwicklungsstand fest.

Zur Ergänzung unserer Diagnostik nehmen wir, mit Ihrem Einverständnis, auch Kontakt zu anderen Betreuungspersonen Ihres Kindes auf (zum Beispiel Kindergartenerzieherin, Kinderarzt oder bereits behandelnde Therapeuten). Die Gesamtdiagnose wird im Team erstellt.

Fördermaßnahmen

In einem ausführlichen Gespräch informieren wir Sie über die Ergebnisse der Diagnostik und erarbeiten mit Ihnen die eventuell zu empfehlenden Maßnahmen.

Solche Maßnahmen können sein:

  • Ambulante Hilfen für das Kind: Z.B. Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie, Frühförderung
  • Teilstationäre Hilfen für das Kind: Z.B. tägliche Betreuung in heilpädagogischen Kindergärten mit kleiner Gruppe und speziell ausgebildetem Personal, integrative Kindergärten oder Einzelintegration im Regelkindergarten
  • Hilfen für die Eltern: Z.B. Erziehungsberatung, Selbsthilfegruppen, sozialpädagogische Familienhilfe, familienentlastender Dienst

Wir beraten Sie auch hinsichtlich finanzieller und gesetzlich verankerter Hilfen, z.B. Pflegegeld und Schwerbehindertenausweis sowie bzgl. anderer die Familie unterstützender Maßnahmen.

Kostenübernahme bei Fördermaßnahmen

Die hohen Kosten für Eingliederungshilfen übernehmen auf Antrag der Bezirk Mittelfranken, das Jugendamt und in besonderen Fällen das Sozialamt - mit dem Ziel, für betroffene Kinder und Jugendliche volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden, oder ihnen entgegenzuwirken (§ 1 SGB IX). Entsprechend ist abzuklären, ob Ihr Kind Anspruch auf diese Hilfen hat. Deshalb wird die Zentrale Beratungsstelle von den Kostenträgern häufig um eine gutachtliche Stellungnahme gebeten. Sollten Sie einen Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt haben und wir Ihr Kind noch nicht kennen, so werden wir bei einer Gutachten-Anfrage eines Kostenträgers Kontakt zu Ihnen aufnehmen.

Die Kosten einiger ambulanter Maßnahmen werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Hierzu ist ein Rezept Ihres Kinderarztes erforderlich. Mit Ihrer Erlaubnis geben wir in solchen Fällen unsere Befunde an diesen weiter.

Unser Netzwerk

Die Zentrale Beratungsstelle stellt einen Knotenpunkt im Netzwerk der umfassenden Hilfsangebote dar.

Wir stehen im regelmäßigen fachlichen Austausch mit allen wichtigen Nürnberger und mittelfränkischen Einrichtungen bzw. Therapeuten. Wir übernehmen eine Art Lotsenfunktion und sind Ansprechpartner bei neuen „Weichenstellungen“ im Leben Ihres Kindes, zum Beispiel Kindergarten- oder Schuleintritt.

Anmeldung

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin. Die Terminvergaben erfolgen in der Regel nach dem Anmeldedatum. Es besteht eine Warteliste.

Stadt Nürnberg
Gesundheitsamt

Zentrale Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten und Behinderung

Burgstraße 4

EG, Zimmer 019

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-38 07

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin mit:

  • Ihren Personalausweis
  • das gelbe Vorsorgeheft
  • das Impfbuch
  • falls vorhanden: schriftliche Angaben über Seh- und Hörtest
  • falls vorhanden: Arztbefunde


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