Schul- und amtsärztliche Atteste, schulärztliche Beratung

Das Angebot richtet sich, unabhängig vom Wohnort, an alle Schüler*innen und Studierenden, die eine Schule oder Bildungseinrichtung in Nürnberg besuchen.

Das Angebot umfasst folgende Fragestellungen:

  • ärztliche Beurteilung gehäufter Fehlzeiten
  • ärztliche Beurteilung der Fähigkeit zur Teilnahme am Schulsport
  • Nachteilsausgleich bei chronischer Erkrankung und körperlicher Beeinträchtigung
  • schulärztliche Beratung, auf Empfehlung der Schule oder auf Wunsch der Personensorgeberechtigten
  • Schulfähigkeit im Prüfungsfall
  • schulärztliche Attestpflicht bei jeder Fehlzeit


Informationen zu Schulärztlichen Attesten und zu Schulärztlicher Beratung Schüler*innen unter 18 Jahre

Der Kinder-und Jugendärztliche Gesundheitsdienst des Gesundheitsamts Nürnberg führt schulärztliche Beratungen und schulärztliche Untersuchungen zur Erstellung von schulärztlichen Attesten durch.

FAQs für Schüler*innen unter 18 Jahre

Brauche ich eine Anordnung der Schule, um ein schulärztliches Attest zu erhalten?

Schulärztliche Beratungen können die Personensorgeberechtigten auch ohne Empfehlung der Schule beantragen, schulärztliche Atteste werden auf Antrag der Schule erstellt.

Von meinem Kind wurde von der Schule die Vorlage eines schulärztlichen Attests wegen gehäufter Fehlzeiten verlangt; wie muss ich vorgehen?

Sie benötigen eine ärztliche Beurteilung gehäufter Fehlzeiten.
Bitte fordern Sie über das im Anforderungsschreiben der Schule genannte Online-Formular eine schulärztliche Untersuchung an und laden das Schreiben und soweit vorhanden medizinische Unterlagen hoch. Sollte das Schreiben nicht mehr zur Verfügung sein, finden Sie das identische Online-Formular weiter unten auf dieser Seite.

Die Untersuchung kann auch telefonisch über die Zentrale des Kinder-und Jugendärztlichen Gesundheitsdienstes, Tel. 231-2765 oder 231-2159, angefordert werden. In beiden Fällen wird ein schriftlicher Termin dann in den nächsten Tagen per Post zugestellt.

Von meinem Kind wurde von der Schule die Vorlage eines schulärztlichen Attests wegen Teilnahmefähigkeit am Schulsport verlangt; wie muss ich vorgehen?

Sie benötigen eine ärztliche Beurteilung der Fähigkeit zur Teilnahme am Schulsport.
Bitte fordern Sie über das im Anforderungsschreiben der Schule genannte Online-Formular eine schulärztliche Untersuchung an und laden das Schreiben und soweit vorhanden medizinische Unterlagen hoch. Sollte das Schreiben nicht mehr zur Verfügung sein, finden Sie das identische Online-Formular weiter unten auf dieser Seite.

Die Untersuchung kann auch telefonisch über die Zentrale des Kinder-und Jugendärztlichen Gesundheitsdienstes, Tel. 231-2765 oder 231-2159, angefordert werden. In beiden Fällen wird ein schriftlicher Termin dann in den nächsten Tagen per Post zugestellt.

Von meinem Kind wurde von der Schule die Vorlage eines Attests für einen Nachteilsausgleich verlangt; wie muss ich vorgehen?

Sie benötigen einen Nachteilsausgleich bei chronischer Erkrankung und körperlicher Beeinträchtigung.
Bitte fordern Sie über das im Anforderungsschreiben der Schule genannte Online-Formular eine schulärztliche Untersuchung an und laden das Schreiben und soweit vorhanden medizinische Unterlagen hoch. Sollte das Schreiben nicht mehr zur Verfügung sein, finden Sie das identische Online-Formular weiter unten auf dieser Seite.

Die Untersuchung kann auch telefonisch über die Zentrale des Kinder-und Jugendärztlichen Gesundheitsdienstes, Tel. 231-2765 oder 231-2159, angefordert werden. In beiden Fällen wird ein schriftlicher Termin dann in den nächsten Tagen per Post zugestellt.

Ich möchte eine schulärztliche Beratung in Anspruch nehmen; wie muss ich vorgehen?

Bitte fordern Sie unabhängig, ob die Beratung durch die Schule empfohlen wird oder Ihr persönlicher Wunsch ist, über das im Anforderungsschreiben der Schule genannte Online-Formular eine schulärztliche Beratung an und laden, falls vorhanden, das Schreiben der Schule und medizinische Unterlagen hoch. Haben Sie kein Anforderungsschreiben, finden Sie das identische Online-Formular weiter unten auf dieser Seite.

Die Beratung kann auch telefonisch über die Zentrale des Kinder-und Jugendärztlichen Gesundheitsdienstes, Tel. 231-2765 oder 231-2159, angefordert werden. In beiden Fällen wird ein schriftlicher Termin für die Untersuchung dann in den nächsten Tagen per Post zugestellt.

Mein Kind kann krankheitsbedingt nicht an einer Prüfung teilnehmen und die Schule verlangt ein schulärztliches Attest; wie muss ich vorgehen?

Bitte nehmen Sie am Prüfungstag vor 9.00 Uhr telefonisch Kontakt mit der Zentrale des Kinder-und Jugendärztlichen Gesundheitsdienstes, Tel. 231-2765 bzw. 231-2159, zur Vereinbarung von Ort und Zeitpunkt der Untersuchung auf.

Für mein Kind wurde von der Schule schulärztliche Attestpflicht angeordnet; wie muss ich vorgehen?

Bitte fordern Sie über das im Anforderungsschreiben der Schule genannte Online-Formular die schulärztlichen Untersuchungen an. Sollte das Schreiben nicht mehr zur Verfügung sein, finden Sie das identische Online-Formular weiter unten auf dieser Seite.

Bitte nehmen Sie dann am ersten Tag jeder Fehlzeit vor 9.00 Uhr telefonisch Kontakt mit der Zentrale des Kinder-und Jugendärztlichen Gesundheitsdienstes Tel. 231-2765 bzw. 231-2159 zur Vereinbarung von Ort und Zeitpunkt der Untersuchung auf.

Welche Unterlagen benötige ich für die Untersuchung?

• Personalausweis oder Reisepass
• Soweit vorhanden: Personalausweis oder Reisepass Ihres Kindes
• Das Schreiben der Schule oder Bildungseinrichtung
• Soweit vorhanden und noch nicht online übermittelt: Ärztliche Atteste, Arztberichte, Krankenhausberichte, Berichte von Reha-Kliniken

Fallen für mich Kosten für die Erstellung des Attests an?

Für Schüler*innen und Berufsschüler*innen, die eine öffentliche Schule oder Bildungseinrichtung in Nürnberg besuchen, werden die Kosten vom Auftraggeber übernommen.

Schüler*innen, die eine Bildungseinrichtung in freier Trägerschaft besuchen, wird eine Rücksprache mit der Einrichtung hinsichtlich der Kostenübernahme empfohlen.

Antragstellung: Online für Schüler*innen unter 18 Jahre

Hier starten Sie den Online-Vorgang:


Informationen zu Amtsärztlichen Attesten Schüler*innen über 18 Jahre und Studierende über 18 Jahre

Der Medizinische Dienst des Gesundheitsamts Nürnberg führt amtsärztliche Untersuchungen zur Erstellung von amtsärztlichen Attesten auf Antrag der Schule oder Bildungseinrichtung durch.

FAQs für Schüler*innen und Studierende über 18 Jahre

Kann ich auch ein Attest erhalten, wenn sich meine Schule nicht in Nürnberg befindet?

Im Ausnahmefall können auch Personen mit Wohnort in Nürnberg, die eine Schule oder Bildungseinrichtung außerhalb Nürnbergs besuchen, berücksichtigt werden. Nutzen Sie dafür ebenfalls das unten stehende Online-Formular.

Von mir wurde von der Bildungseinrichtung die Vorlage eines amtsärztlichen Attests wegen gehäufter Fehlzeiten verlangt; wie muss ich vorgehen?

Sie benötigen eine ärztliche Beurteilung gehäufter Fehlzeiten.

Bitte fordern Sie über das im Anforderungsschreiben der Schule oder Bildungseinrichtung genannte Online-Formular eine amtsärztliche Untersuchung an und laden das Schreiben und soweit vorhanden medizinische Unterlagen hoch. Sollte das Schreiben nicht mehr zur Verfügung sein, finden Sie das identische Online-Formular weiter unten auf dieser Seite.
Ein schriftlicher Termin für die Untersuchung wird Ihnen dann in den nächsten Tagen zugestellt.

Ich benötige ein amtsärztliches Attest für einen Nachteilsausgleich bei Prüfungen; wie muss ich vorgehen?

Sie benötigen einen Nachteilsausgleich bei chronischer Erkrankung und körperlicher Beeinträchtigung.
Bitte fordern Sie über das unten stehende Online-Formular eine amtsärztliche Untersuchung an und laden medizinische Unterlagen und soweit vorhanden, das Schreiben der Schule oder Bildungseinrichtung hoch. Sollte das Schreiben nicht mehr zur Verfügung sein, finden Sie das identische Online-Formular weiter unten auf dieser Seite.
Ein schriftlicher Termin für die Untersuchung wird Ihnen dann in den nächsten Tagen zugestellt.

Ich kann krankheitsbedingt nicht an einer Prüfung teilnehmen und die Bildungseinrichtung verlangt ein amtsärztliches Attest; wie muss ich vorgehen?

Stellen Sie sich bitte am Prüfungstag sofort bei Ihrem Hausarzt vor. Bringen Sie das Attest des Hausarztes anschließend mit zur Untersuchung im Gesundheitsamt, Burgstr. 4, 90403 Nürnberg, 1. Stock, Zimmer 102, Anmeldung Abteilung Med. Dienste. Wir bitten darum, sich gleichzeitig über das unten stehende Online-Formular anzumelden.

Für mich wurde von der Schule amtsärztliche Attestpflicht angeordnet; wie muss ich vorgehen?

Bitte fordern Sie am ersten Tag der ersten Fehlzeit über das im Anforderungsschreiben der Schule genannte Online-Formular beim Gesundheitsamt die Untersuchung an. Sollte das Schreiben nicht mehr zur Verfügung sein, finden Sie das identische Online-Formular weiter unten auf dieser Seite.
Anschließend stellen Sie sich bei Ihrem Hausarzt vor. Danach kommen Sie mit der Diagnose des Hausarztes zur Untersuchung in das Gesundheitsamt Burgstr. 4, 1.Stockwerk Zimmer 102, Anmeldung Abteilung Med. Dienste.

Bei weiteren Fehlzeiten erscheinen Sie bitte um 8:00 zur Untersuchung am Gesundheitsamt Burgstr. 4, 1.Stockwerk Zimmer 102, Anmeldung Abteilung Med. Dienste.

Welche Unterlagen benötige ich für die Untersuchung?

• Personalausweis oder Reisepass
• Das Schreiben der Schule oder Bildungseinrichtung
• Soweit vorhanden und online noch nicht übermittelt: Ärztliche Atteste, Arztberichte, Krankenhausberichte, Berichte von Reha-Kliniken

Fallen für mich Kosten für die Erstellung des Attests an?

Für Schüler*innen und Berufsschüler*innen, die eine öffentliche Schule in Nürnberg besuchen, werden die Kosten vom Auftraggeber übernommen.
Studierenden werden, ebenso wie Schüler*innen, die eine Schule in freier Trägerschaft besuchen, die Kosten entsprechend der Gebührenordnung für das Gesundheitswesen in Rechnung gestellt.

Antragstellung: Online für Schüler*innen und Studierende über 18 Jahre

Hier starten Sie den Online-Vorgang:


Gesundheitsamt Nürnberg

Burgstraße 4

90403 Nürnberg


Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Telefon 09 11 / 2 31-27 65, -2159

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Medizinischer Dienst

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