Erstmalig findet dieses Jahr die HAPPY WEEK vom 2. - 8. Mai in deinem Viertel statt. Die Aktionswoche setzen wir gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern sowie Einrichtungen in den Projektstadtteilen um.
Komm vorbei, informier dich und mach mit bei unserem bunten Programm mit Auftaktveranstaltung, Schnupperangeboten, Einrichtungsvorstellungen und Mitmachaktionen!
Alle Angebote sind kostenlos.
Die Happy Week findet in unseren Projektstandorten statt:
St. Leonhard // Schweinau // Sündersbühl
Galgenhof // Steinbühl // Gibitzenhof // Rabus // Sandreuth
Gostenhof // Bärenschanze // Eberhardshof // Muggenhof
Wir freuen uns auf euch!
HAPPY WEEK 2026

GROW HAPPY NBG Angebote in deinem Stadtteil
Im Rahmen des Projekts finden ganzjährig kostenlose Angebote statt. Informiere dich gleich hier!
Projekthighlights
Informationen zum Projekt
Ziel von GROW HAPPY NBG ist es die psychische Gesundheit von jungen Menschen (bis 25 Jahren) in sozial angespannten Stadtteilen zu fördern. Zu diesem Zweck wollen wir für das Thema der psychischen Gesundheit sensibilisieren und Verantwortliche aus den Stadtteilen vernetzen. Außerdem entwickeln wir gemeinsam mit Kooperationspartnern und Kooperationspartnerinnen Angebote für junge Menschen, die ihre psychischen Ressourcen (z.B. Resilienzen) fördern.
Wir fördern Maßnahmen zur Verbesserung und Erhaltung der psychosozialen Gesundheit von 0–25-Jährigen und deren Familien in den oben genannten Projektgebieten. Falls Sie eine Kooperationsanfrage oder eine Projektidee haben, wenden Sie sich gerne an uns. Wir sind stets an einer effektiven Zusammenarbeit interessiert und freuen uns Sie kennenzulernen!
In den Projektgebieten St.Leonhard/Schweinau und Sündersbühl, im Nürnberger Westen (Gostenhof bis Muggenhof) und im Süden mit Galgenhof/Steinbühl, Gibitzenhof/Rabus und Sandreuth werden Gesundheitskoordinatorinnen und -koordinatoren tätig.
Das Projekt ist für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2026 angesetzt.
Mit diesem Leitfaden legt der GKV-Spitzenverband Handlungsfelder und Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und Gesundheitsförderung nach den §§ 20, 20a und 20b des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) vor, die für die Leistungserbringung vor Ort verbindlich gelten.
Laut! und Grow Happy NBG beim Stadtteilfest St. Leonhard/Schweinau
Das Team Grow Happy NBG

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