Vogelperspektive, ein Apfel, eine Tastatur mit Händen darauf und ein Stethoskop

Gesundheitsamt Nürnberg

Impfungen und Reisemedizin

Impfpass, Bild © Alexander Raths / stock.adobe.com

Impfempfehlungen

Impfungen sind ein gutes und sicheres Werkzeug, um sich vor Infektionskrankheiten zu schützen. Daher empfehlen wir im Einklang mit der Ständigen Impfkommission (STIKO) verschiedene Impfungen, insbesondere für Kinder, Erwachsene oder andere Risikogruppen.

Das Klinikum Nürnberg bietet in dem Zusammenhang eine Reisemedizinische Impfsprechstunde an.

STIKO aktualisiert COVID-19 Impfempfehlung am 09.07.2026

Entfall der Basisimmunität

Die bisherige Empfehlung, eine Basisimmunität durch mindestens drei SARS-CoV-2-Antigenkontakte aufzubauen, entfällt. Eine Prüfung früherer Impfungen oder Infektionen ist damit künftig nicht mehr erforderlich. Entscheidend ist, ob für die aktuelle Saison eine Impfindikation besteht.

Anhebung der Altersgrenze auf 75 Jahre
Die jährliche Standard-Auffrischimpfung wird nun für Personen ab 75 Jahren empfohlen. Hintergrund ist, dass schwere COVID-19-Verläufe bei gesunden Erwachsenen inzwischen insgesamt selten sind, das Risiko ab 75 Jahren jedoch deutlich steigt.

Neuer Impfzeitraum: Spätsommer / Frühherbst
Um bestmöglich geschützt zu sein, sollte die jährliche Auffrischimpfung künftig möglichst mit Beginn der COVID-19-Saison im Spätsommer / Frühherbst erfolgen. Nicht erfolgte Impfungen sollen im Verlauf der Saison nachgeholt werden.
Die saisonalen Verläufe von COVID-19 und Influenza unterscheiden sich derzeit voneinander. Daher ist es sinnvoll, die COVID-19-Impfung früher als die Grippeimpfung durchzuführen. Der saisonale Verlauf wird weiterhin beobachtet und bei Bedarf neu bewertet.

Wichtig ist: Die jährliche Auffrischimpfung bleibt für besonders gefährdete Indikationsgruppen (z. B. Personen mit Grunderkrankungen, Bewohnende von Pflegeeinrichtungen) und Berufsgruppen (z. B. medizinisches Personal) bestehen.
Aktuelle Impfquoten zeigen, dass viele vulnerable Personen bislang nicht geimpft werden: In der Saison 2024/25 lag die COVID-19-Impfquote der Erwachsenen mit Grunderkrankung lediglich bei 8 %.

Zur Impfung sollte ein Impfstoff mit einer von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder der europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) empfohlene Variantenanpassung verwendet werden.

Reiseimpfungen

Bei bestimmten Gefährdungen, zum Beispiel wenn Sie Fernreisen unternehmen, kommen neben den allgemein empfohlenen Impfungen weitere in Betracht. Hier können Sie sich unabhängig informieren, ob für Ihr Reiseziel bestimmte Impfungen empfohlen werden oder notwendig sind.

Neu: Empfeh­lungen der Ständigen Impf­kommission (STIKO) zu Reise­impfungen (herausgegeben am 2. Juli 2026)

Die STIKO hat gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit e.V. (DTG) die Empfehlungen zu Reiseimpfungen am 2. Juli 2026 aktualisiert.

In den Reiseimpfempfehlungen sind die neusten STIKO Standard- und Indikationsimpfempfehlungen eingearbeitet ebenso wie die neue Reiseimpfempfehlung zu Chikungunya, die im Juli 2025 veröffentlicht wurde. Darüber hinaus wurde die Epidemiologie aller aufgeführter Erreger aktualisiert. Neu ist darüber hinaus: Die Ländertabellen enthalten nun auch verlinkte Informationen der DTG zum jeweiligen Malariarisiko. Das erleichtert die reisemedizinische Beratung.

Mit Beginn der Urlaubssaison können Reiseimpfungen für viele Reisende wichtig werden. Eine reisemedizinische Beratung ist daher eine gute Gelegenheit, den Impfstatus insgesamt zu überprüfen. Dabei sollten auch Standard- und Indikationsimpfungen berücksichtigt und fehlende Impfungen rechtzeitig vor Reisebeginn nachgeholt werden.

Eine Impfung gegen Gelbfieber ist in manchen Ländern für eine Einreise verpflichtend. Nur autorisierte Impfärzte dürfen gegen Gelbfieber impfen. Hier finden Sie eine Übersicht der Gelbfieberimpfstellen, sortiert nach Bundesland.

Mit verschreibungspflichtigen Medikamenten auf Reisen

Viele Patienten sind auch während ihres Urlaubs im Ausland auf ihre Medikamente angewiesen. Dabei kann es bei Grenz- und Zollkontrollen hilfreich sein, für die mitgeführten Arzneimittel eine ärztliche Bescheinigung vorweisen zu können. Für die dem Betäubungsmittelrecht unterliegende Medikation, wie etwa starke Schmerzmittel, gelten besondere Regeln.

Es ist pro Medikament eine Bescheinigung erforderlich, die von in Nürnberg niedergelassenen Ärztinnen oder Ärzten ausgestellt werden.

Für die Beglaubigung ist immer das Gesundheitsamt zuständig, in dessen Bereich der verordnende Arzt seinen Praxissitz hat. Wenn Ihr Arzt also im Stadtgebiet Nürnberg seine Praxis hat, können wir das Arztdokument für Sie beglaubigen.

  • Die Gebühr für die Beglaubigung beträgt 10 Euro. Diese kann in bar oder per Karte erfolgen.
  • Bitte bringen Sie Ihren Pass oder Personalausweis mit, um sich auszuweisen.

Beglaubigung von ärztlichen Dokumenten für Reisezwecke

Gesundheitsamt Nürnberg

Burgstraße 41. Stock, Zimmer 117 oder 11990403 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Burgstra%C3%9Fe+4&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
09 11 / 2 31-17108<tel:091123117108>E-Mail<mailto:gh-schengenabkommen@stadt.nuernberg.de>
Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag sowie Donnerstag von 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr.

Eine Terminvereinbarung ist notwendig und findet momentan telefonisch oder alternativ per Email an:
gh-schengenabkommen@stadt.nuernberg.de

Es ist trotzdem ratsam, sich vor Reiseantritt bei der entsprechenden Botschaft des Urlaubslandes nach den geltenden Einfuhrbestimmungen zu erkundigen.

Informationen zur Substitutionsbehandlung reisender opiatabhängiger Personen finden sich auf der Seite von INDRO e.V.

  • INDRO e.V.<https://indro-online.de/substitution-und-auslandsreisen/>

Andere Arzneimittel und persönlicher Bedarf

Informieren Sie sich vorab bei der Botschaft des Urlaubslandes oder auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes über die Bedingungen bei Mitnahme des persönlichen Bedarfs an Medikamenten, Spritzen und Kanülen. Unter Umständen ist ein Begleitattest notwendig, das von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin ausgefüllt werden muss.

Ein Muster eines Begleitattestes können Sie hier als PDF-Datei herunterladen: