A. Kindertagesstätten
B. Kinderhorte
C. Tagespflegeeinrichtungen
D. Schulen und sonstige Ausbildungsstätten (in denen überwiegend – mindestens zu 50% - Minderjährige betreut werden)
E. Jugendheime und Internate
F. Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
G. Einrichtungen des Gesundheitswesens:
- Krankenhäuser
- Einrichtungen für ambulantes Operieren
- Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt
- Dialyseeinrichtungen
- Tageskliniken
- Entbindungseinrichtungen
- Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind
- Arztpraxen, Zahnarztpraxen
- Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe (Diätassistenten, Ergotherapeuten, Hebammen, Logopäden, Masseure und mediz. Bademeister, Orthoptisten, Physiotherapeuten, Podologen, Heilpraktiker, Osteopathen und Sprachtherapeuten)
- Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden
- ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen
- Rettungsdienste