Vogelperspektive, ein Apfel, eine Tastatur mit Händen darauf und ein Stethoskop

Gesundheitsamt Nürnberg

Krankenhaushygiene

Operation, Bild © sasint/Pixabay

Multiresistente Erreger

MRSA und andere multiresistente Erreger (MRE) werden schon seit Jahren als zunehmende Gefahr für alle Institutionen des Gesundheitswesens (Kliniken, Praxen, Pflegeheime, Pflegedienste, Rettungs- und Transportdienste) und Personal verschiedener Gesundheitsfachberufe gesehen. Es gibt bundesweit zahlreiche Aktivitäten, um dieser Herausforderung wirkungsvoll zu begegnen. Viele Netzwerke zur Bekämpfung der Verbreitung von Erregern mit besonderen Antibiotikaresistenzen haben mittlerweile ihre Arbeit aufgenommen.

In Bayern wurde im Dezember 2008 die Landesarbeitsgemeinschaft Resistente Erreger (LARE) gegründet. Unter Koordination des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG) und des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wurde ein landesweites Netzwerk zwischen Verbänden, Behörden und Universitäten zum Thema Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) und andere antibiotikaresistente Erreger gebildet.

Auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit finden Sie neben der Darstellung der LARE zahlreiche weiterführende Downloads und Links zum Thema MRE.

Aufgaben des Gesundheitsamts

Die Mitarbeitenden des Gesundheitsamts führen regelmäßig infektionshygienische Routinebegehungen größerer medizinischer Einrichtungen durch. Dazu gehören Krankenhäuser, Privatkliniken, Praxen für ambulantes Operieren und Dialyseeinrichtungen.

Bei Beschwerden werden auch Arzt- und Zahnarztpraxen anlassbezogen von unseren Mitarbeitenden begangen.

Weiterhin überprüfen wir die Aufzeichnungen der Einrichtungen über Krankenhausinfektionen und das Vorkommen von resistenten Krankheitserregern.

Bei Neueinrichtungen oder Umbauten von Kliniken und Arztpraxen beraten wir die betreffende Einrichtung in hygienischer Hinsicht.

Die Medizinhygieneverordnung (MedHygV) regelt die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von Infektionen, die erst im Krankenhaus auftreten (nosokomialen Infektionen), und Krankheitserregern mit Resistenzen in medizinischen Einrichtungen. Sie wendet sich an die Inhaber und Betreiber medizinischer Einrichtungen.

Hier finden Sie den aktuellen Gesetzestext:

Nach der bayerischen Medizinhygieneverordnung müssen Kliniken, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt, sowie Einrichtungen für ambulantes Operieren (Kategorie A) das Gesundheitsamt über Bauvorhaben informieren. Zudem sind diese Projekte hinsichtlich der hygienischen Anforderungen durch eine/n Krankenhaushygieniker/in vorab zu bewerten. Dazu werden auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Merkblätter und Formulare zur Verfügung gestellt.

Gesundheitsamt Stadt Nürnberg

Burgstraße 490403 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Burgstra%C3%9Fe+4&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
09 11 / 2 31-2857, -10348<tel:0911231285710348>
Öffnungszeiten:

nach pers. Vereinbarung

Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Lausecker, Frau Bleier

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