Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind"

Ultraschallbild einer Schwangeren

Die Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" hat es sich zur Aufgabe gestellt, schwangere Frauen, die sich in einer Notsituation befinden, schnell und unbürokratisch zu unterstützen. Die Hilfe zielt darauf ab, ungeborenes Leben zu schützen und schwangeren Frauen und Müttern mit Kleinkindern dabei behilflich zu sein, Notlagen möglichst schnell zu überwinden. Die Unterstützungsleistungen der Landesstiftung treten immer dann in Kraft, wenn die gesetzlich vorgesehenen Hilfen im Einzelfall nicht ausreichen.

Gesetzliche Grundlage für Beihilfen

Der Gesetzgeber ist sich der Gefahr bewusst, dass eine schwangere Frau oder eine Frau mit Kind leicht in eine Notsituation geraten kann. Er hat deshalb das Schwangeren- und Familienhilfegesetz erlassen, das in seiner Wirkung noch durch ein Urteil des Bundesverfassungsgericht verstärkt wird. Gemäß dieses Gesetzes müssen in Not geratene Frauen ausführlich darüber informiert werden, welche finanziellen und praktischen Hilfen sie in Anspruch nehmen können, um die Fortsetzung der Schwangerschaft, bzw. die akut schwierige Lage von Mutter und Kind zu erleichtern.

Voraussetzungen für den Erhalt von Beihilfen

Eine Unterstützung durch die Landesstiftung "Mutter und Kind" hängt von einigen Voraussetzungen ab:

  • der Antrag auf Beihilfe muss bereits vor der Geburt des Kindes gestellt worden sein
  • die schwangere Frau muss mit ihrem Hauptwohnsitz in einer bayerischen Gemeinde gemeldet sein
  • dem Antrag auf Beihilfe muss eine ärztliche Bescheinigung über die bestehende Schwangerschaft beigefügt werden
  • die schwangere Frau muss sich zur Beratung bereit erklären
  • die Antragstellerin muss sich in einer Notlage befinden (körperliche / seelische Notsituation) und auf die Hilfe anderer angewiesen sein
  • die wirtschaftlichen Verhältnisse der Frau müssen so ungünstig sein, dass ihr Nettoeinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet

Antragstellung

Der Antrag auf eine Beihilfe durch die Landesstiftung kann nur bei staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen gestellt werden. In einem vertraulichen Gespräch werden alle Einzelheiten in Ruhe erörtert.

Stadt Nürnberg
Gesundheitsamt

Johannisstraße 1

90419 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-22 88

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Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 8 bis 14 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr


Beratungen nur nach vorheriger Terminvergabe möglich.



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