Für die Ausfertigung eines Ersatzführerscheines wegen Verlust oder Diebstahls ist immer die Wohnortbehörde zuständig. Unabhängig davon, welche Behörde den abhanden gekommenen Führerschein ausgestellt hat.
Die Bearbeitung dauert vier bis fünf Wochen. Bis zur Aushändigung des Ersatzführerscheines kann auf Wunsch eine "Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht" erhalten werden, die jedoch nur im Inland gültig ist.
Wird der Ersatzführerschein schneller benötigt, besteht die Möglichkeit, ihn gegen eine zusätzliche Gebühr von 25 Euro per Express bei der Bundesdruckerei zu bestellen.
Um eine erneute Vorsprache zur Abholung des Führerscheins zu vermeiden, wird Ihnen durch unseren kostenfreien Zusatzservice der Führerschein nach Hause übersandt.
Ersatzführerscheine können außer bei der Führerscheinstelle auch bei dem Bürgeramt Süd beantragt werden.