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Zulassung von Gebrauchtwagen   

 

Gebrauchtwagen, bereits einmal in Nürnberg zugelassen

Ein Gebrauchtwagen soll in Nürnberg zugelassen werden. Der Wagen war vom Vorbesitzer bereits in Nürnberg gemeldet.

Hauptuntersuchung (HU)

Ohne gültige Hauptuntersuchung (HU) kann kein Fahrzeug zugelassen werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeug-Brief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeug-Schein)
  • Aktuellen Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einzugsermächtigung (Kontonummer und Bankleitzahl)

Hinweis:

Gegebenenfalls werden noch zusätzliche Unterlagen benötigt. Genaueres erfahren Sie hierzu am Ende dieser Seite unter dem Link "Sonderfälle bei der Zulassung".

 

 

Gebrauchtwagen, außerhalb Nürnbergs bereits einmal zugelassen.

Ein Gebrauchtwagen soll in Nürnberg zugelassen werden. Der Wagen war vom Vorbesitzer außerhalb Nürnbergs gemeldet.
Gleiches gilt bei Umzug nach Nürnberg, wenn das Fahrzeug noch bei einer auswärtigen Zulassungsbehörde angemeldet ist.

Benötigte Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeug-Brief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeug-Schein)
  • Das oder die Kennzeichenschild(er)
  • Einen aktuellen Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einzugsermächtigung (Kontonummer und Bankleitzahl)

Hinweis:

Gegebenenfalls werden noch zusätzliche Unterlagen benötigt. Genaueres erfahren Sie hierzu am Ende dieser Seite unter dem Link "Sonderfälle bei der Zulassung".

 

 

Im Ausland erworbener Gebrauchtwagen

Ein im Ausland erworbener Gebrauchtwagen soll in Nürnberg zugelassen werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Ausländische Fahrzeugpapiere (EU - Übereinstimmungsbescheinigung - CoC-Papier)
  • Gutachten des TÜV (§21 StVZO)
  • Zollrechtliche Bescheinigung - nur bei Erwerb außerhalb der EU
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einzugsermächtigung (Kontonummer und Bankleitzahl)

Hinweis:

Gegebenenfalls werden noch zusätzliche Unterlagen benötigt. Genaueres erfahren Sie hierzu am Ende dieser Seite unter dem Link "Sonderfälle bei der Zulassung".

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Kraftfahrzeugzulassungsstelle Nürnberg

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung
Kraftfahrzeugzulassung

(Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde)

Großreuther Straße 115 b

90425 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 40 01

Telefax: 0911 / 231 - 40 69

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

 

Hinweis:

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