Da der Führerschein in der Bundesrepublik Deutschland nicht als Identitätsnachweis gilt, besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Namensänderung auf dem Führerschein, beispielsweise bei Heirat und Scheidung.
Bei einer Namensänderung wird in jedem Fall der neue Kartenführerschein ausgestellt. Änderungen auf den grauen oder rosa Führerscheinen können nicht mehr vorgenommen werden.
Um unnötige Wege zu vermeiden, sollte vor der Antragstellung auf einen Kartenführerschein die Namensänderung bei der Meldebehörde angezeigt werden. Der neue Name wird dann automatisch aus dem Melderegister übernommen.
Sollten Sie sich zur Namensänderung entschließen, benötigen Sie zur Antragstellung: