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Außerbetriebsetzung (Abmeldung)   

Ein Fahrzeug soll außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeug-Brief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeug-Schein)
  • Kennzeichenschild(er)
  • Bei endgültiger Außerbetriebsetzung muss ein Verwertungsnachweis oder eine Verbleibserklärung vorgelegt werden.

Bei Außerbetriebsetzung kann das Kennzeichen für eine spätere Zulassung wieder reserviert werden.

 

Kraftfahrzeugzulassungsstelle Nürnberg

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung
Kraftfahrzeugzulassung

(Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde)

Großreuther Straße 115 b

90425 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 40 01

Telefax: 0911 / 231 - 40 69

 

Hinweis:

Ihre Zulassungsangelegenheiten können Sie auch in den Bürgerämtern Ost oder Süd erledigen.

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  •  Titelbild: © Ralf Schedlbauer
  •  Kraftfahrzeugzulassungsstelle Nürnberg: © Matthias Steyer / Stadt Nürnberg