Maßnahmen gegen Vergnügungsstätten am Plärrer

Spielautomat in einer Vergnügungsstätte

Die Stadt Nürnberg verfolgt das Ziel, die Ansiedlung von Spielhallen und Wettbüros in den Gebieten südlich des Plärrers zu regulieren. Der Grund ist eine Häufung von Spielhallen und Wettbüros südlich des Plärrers, die sich negativ auf das Gebiet auswirken.

Bereits vorhandene Spielhallen und Wettbüros können nur im jeweils genehmigten Umfang weiterhin betrieben werden. Durch den Ausschluss zusätzlicher Ansiedlungen sollen einsetzende Abwertungsprozesse gestoppt und die anderweitig im Gebiet typischen bestehenden Nutzungen – insbesondere Einzelhandel, Dienstleistungen, soziale Einrichtungen und Wohnen – vor Verdrängungsprozessen geschützt werden.

Der gemeinsame Stadtplanung- und Umweltausschuss hat am 18. April die Änderungen der Bebauungspläne Nr. 3760 und Nr. 3761 sowie den Bebauungsplan Nr. 4674 „Plärrer-Vergnügungsstätten“ gebilligt und die öffentliche Auslegung nach Paragraf 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.


Stimme von Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich

„Das Gebiet um den Plärrer als historisch gewachsener Ort der Stadt Nürnberg wird somit durch die Bauleitplanverfahren in seinen Funktionen und seinem Erscheinungsbild geschützt und gestärkt.“


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