Vermietung von Schulräumen

Zuständig für die Genehmigung der Nutzung von Schulräumen der öffentlichen Schulen der Stadt Nürnberg ist das Referat für Schule und Sport in Abstimmung mit der jeweils betroffenen Schule bzw. bei Vermietungen im Berufsbildungszentrum das Amt für Berufliche Schulen.

Informieren Sie sich unter 'Weiterführende Informationen'.

Alle zuständigen Einrichtungen

Referat für Schule und Sport

Amt für Berufliche Schulen

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>