Unterhaltsanspruch eines Kindes

Kinder haben bis zum Ende einer Ausbildung (wirtschaftliche Selbständigkeit) Anspruch auf Unterhalt. Ein Anspruch auf Unterhalt besteht gegenüber beiden Elternteilen. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, kommt seiner Unterhaltspflicht in Form von Betreuungsunterhalt durch Pflege und Erziehung des Kindes nach. Der vom Kind getrennt lebende Elternteil hat seine Unterhaltspflicht durch monatliche Geldleistungen (Barunterhalt) zu erfüllen.

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

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