Vater- und Mutterschaftsanerkennungen, einschließlich aller Zustimmungserklärungen, können beim Standesamt Nürnberg beurkundet werden. Im Rahmen der erstmaligen Geburtsbeurkundung erfolgen diese Beurkundungen im Sachgebiet Geburten, ansonsten in unserer Urkundenabteilung.
Zur Vaterschaftsanerkennung ist die persönliche Vorsprache von Vater und Mutter erforderlich.
Da die Mutter des Kindes der Vaterschaftsanerkennung zustimmen muss, ist eine gemeinsame Vorsprache sinnvoll (Personalausweis oder Reisepass nicht vergessen).
Die Anerkennung der Vaterschaft ist auch schon vor Geburt des Kindes möglich. Wenden Sie sich hier bitte an unser Sachgebiet Geburten oder an das Jugendamt, das Amtsgericht oder einen Notar Ihrer Wahl.
Wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind möchten, empfiehlt sich, Sorgeerklärung, Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter beim Jugendamt beurkunden zu lassen. Auch hier ist eine "vorgeburtliche Sorgeerklärung" möglich und empfehlenswert.
In manchen Ländern ist es erforderlich, dass die Mutter zusätzlich ihre Mutterschaft förmlich anerkennt (v. a. in romanischen Ländern, z. B. Italien, auch in Vietnam). Die Beurkundung der Mutterschaft ist beim Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder Notar möglich.
Bitte haben Sie Verständnis, dass hier nur einfache Fälle aufgeführt sind. Für spezielle Fragen bitten wir Sie, sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen.
Die Beurkundung der Vater- und Mutterschaftsanerkennung sowie der Sorgeerklärungen sind beim Standesamt und beim Jugendamt gebührenfrei.