Wenn Sie oder Ihr Kind im Ausland geboren sind und Sie bzw. das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, kann diese Geburt im deutschen Register des Wohnsitzstandesamtes beurkundet werden.
Der Antrag auf Beurkundung einer Geburt im Ausland kann gestellt werden von den Eltern des Kindes, dem Kind selbst, dem Ehegatten oder Lebenspartner des Kindes.
Nachdem bei der Nachbeurkundung alle Änderungen ab dem Zeitpunkt der Geburt im Ausland zu beachten und zu erfassen sind, ist teilweise die Vorlage zahlreicher Urkunden erforderlich.
Legen Sie bitte immer Originaldokumente vor. Für nicht in deutscher Sprache abgefasste Urkunden ist stets eine deutsche Übersetzung eines in Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzers erforderlich.
Sämtliche ausländischen Urkunden bedürfen der Legalisation durch die Deutsche Botschaft bzw. einer Apostille durch die Heimatbehörde. Für manche Staaten bedürfen die ausländischen Urkunden auch einer gesonderten Echtheitsüberprüfung durch die Deutsche Botschaft.
Die Bearbeitungsgebühr für die Beurkundung einer Geburt im Ausland im Geburtenregister des Standesamts Nürnberg beträgt derzeit 60,- EUR zuzüglich weiterer anfallender Gebühren, wie z. B. für Namenserklärungen, Urkundenausstellung, etc.