Wenn Sie nach Auflösung Ihrer Ehe Ihren Geburtsnamen oder einen vorher geführten Familiennamen wieder annehmen möchten, sprechen Sie bitte persönlich bei uns vor.
Folgende Dokumente sollten Sie bitte mitbringen:
Die Gebühr für die öffentliche Beglaubigung bzw. Beurkundung der vorgenannten Namenserklärungen beträgt derzeit 25 EUR. Hinzu kommt die Gebühr für eine beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsbuch oder für eine Bescheinigung über die Namensänderung in Höhe von derzeit 10 EUR.
Ihre Erklärung muss in das Heiratsbuch beim Standesbeamten des Eheschließungsortes eingetragen werden, damit sie wirksam werden kann. Von dort erhalten Sie dann einen urkundlichen Nachweis über Ihre neue Namensführung. Falls Sie im Ausland die Ehe geschlossen hatten, bescheinigt Ihnen das Wohnsitzstandesamt die Wirksamkeit Ihrer Namenserklärung.