Häufig gestellte Fragen

Auf dieser Seite findet Ihr die wichtigsten Fragen und Antworten zu "Demokratie leben!" in Nürnberg und dem Ablauf der Projektförderung. Bei jeder Antwort ist auch eine Audiodatei hinterlegt, in welcher Euch Clara Grell von der Koordinierungs- und Fachstelle die Frage in eigenen Worten beantwortet.


Was ist „Demokratie leben!“ und warum gibt es das Programm in Nürnberg?

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ist eine zentrale Säule der Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung. Ziel ist es, mit dem Programm Projekte zu unterstützen, die Demokratie erlebbar machen und sie stärken, indem die Projekte beispielsweise gesellschaftlich wichtige Themen ansprechen, zum Nachdenken anregen, Menschen miteinander ins Gespräch bringen und dadurch das Zusammenleben in unserer Gesellschaft verbessern.

Durch das Programm werden in ganz Deutschland Städte, Gemeinden und Landkreise dabei unterstützt, als sogenannte lokalen „Partnerschaften für Demokratie“ Handlungskonzepte zur Förderung von Demokratie und Vielfalt zu entwickeln und umzusetzen. Die Idee ist, dass jede Kommune selbst vor Ort feststellt, wo Handlungsbedarf besteht und dann eigene Förderziele festlegt. Das heißt „Demokratie leben!“ sieht auch in jeder Stadt/ in jedem Landkreis ein bisschen anders aus.

Nürnberg ist bereits seit Beginn des Programms im Jahr 2015 als „Partnerschaft für Demokratie“ mit dabei. Seitdem wurden schon weit über 120 Projekte gefördert!


Partnerschaft für Demokratie und Koordinierungs- und Fachstelle – Was ist was?

Eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist immer ein Zusammenschluss von städtischer Verwaltung, einem freien Träger und der aktiven Zivilgesellschaft. In Nürnberg liegt die Federführung beim städtischen Menschenrechtsbüro (Martina Mittenhuber) und die Koordinierung beim Kreisjugendring Nürnberg-Stadt (Clara Grell).

Außerdem wird jede „Partnerschaft für Demokratie“ von zwei Gremien, dem Begleitausschuss und dem Jugendausschuss, begleitet. Diese unterstützen dabei, die Förderziele für Nürnberg festzulegen und entscheiden über eingehende Förderanträge.

Die lokale Partnerschaft für Demokratie besteht also immer aus einem Federführenden Amt, einer Koordinierungs- und Fachstelle, dem Begleitausschuss und dem Jugendausschuss.


Welche Förderziele gibt es in Nürnberg?

In Nürnberg gibt es aktuell neun Förderziele. Diese werden im Laufe der Jahre immer wieder angepasst und erweitert.

1. Diskriminierung sichtbar machen und ihr entgegenwirken
2. Barrieren abbauen und Inklusion fördern
3. Kreative Formen der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Rechtspopulismus finden
4. Präventionsprojekte gegen politischen und religiös begründeten Extremismus entwickeln und durchführen
5. Aktionsformen gegen Antisemitismus erarbeiten und umsetzen
6. Projekte der politischen Bildung und des Demokratieverständnisses entwickeln und fördern, auch mit europäischer und internationaler Dimension
7. Diversity im Sinne der Teilhabe aller gesellschaftlichen Gruppen stärken
8. Empowerment und Stärkung der Selbstorganisation von Vereinen und Initiativen in den genannten Themenfeldern ermöglichen
9. Die Folgen der Pandemie auf die Demokratie beleuchten


Wer kann einen Antrag stellen?

Fördergelder beantragen dürfen rechtsfähige, nichtstaatliche und gemeinnützige Organisationen, die ihren Wirkungskreis in der Stadt Nürnberg haben. Angesprochen sind hier z.B. Vereine, Verbände, Bildungsträger, Kirchen, Fördervereine von Schulen und andere.

Wenn private Gruppen und Einzelpersonen (z.B. Jugendgruppen, ehrenamtliche Engagierte usw.) ein Projekt umsetzen möchten und dabei Unterstützung benötigen, können diese die Projektförderung über eine der o.g. Organisationen beantragen.

In begründeten Einzelfällen kann auch die Koordinierungs- und Fachstelle die Trägerschaft des Projektes übernehmen, denn wir wollen, dass jede Person, die eine Projektidee hat, die zu unseren Förderzielen passt, auch einen Förderantrag stellen kann.

Was kann nicht gefördert werden?

Grundsätzlich nicht zuwendungsfähig sind

Maßnahmen, die überwiegend schulunterrichtlichen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- und Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen;

Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen;

Maßnahmen, die im Rahmen institutioneller Förderungen des Bundes gefördert werden;

Maßnahmen des internationalen Jugend- und Fachkräfteaustausches, wenn sie zu den
Aufgabenbereichen von binationalen Jugendwerken gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können;

Maßnahmen, die zu den originären Aufgaben des Kinder- und Jugendplanes
des Bundes gehören und ebenfalls der Art nach von diesem gefördert werden können;

Maßnahmen die ihrem Charakter nach durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und/oder durch länderspezifische Regelungen abgedeckt werden.


Wie läuft die Antragstellung genau ab?

1. Schritt: Welcher Fördertopf passt für mein Projekt?
2. Aktuelle Förderziele und Projektzeiträume checken
3. Antragsformular herunterladen und ausgefüllt an die Koordinierungsstelle schicken!


Die Antragsformulare findet Ihr auf unserer Webseite.

Es gibt aktuell drei verschiedene Fördertöpfe – und somit auch drei verschiedene Antragsformulare:

Neben dem allgemeinen Aktions- und Initiativtopf (alle Projekte, Höchstfördersumme 5000€) gibt es noch einen Fördertopf für Jugendprojekte und einen Fördertopf für Mikroprojekte.

Jugendprojekte sind Projekte von und für junge Menschen unter 27 Jahren. Das Antragsformular ist dabei vereinfacht. Bei Fragen wendet Euch gern an die Koordinierungs- und Fachstelle.

Bei den Mikroprojekten handelt es sich um kleinere Projektvorhaben bis 600€. Besonders gut eignen sich dafür beispielsweise Workshops oder einmalige Angebote. Die Antragstellung ist auch hier vereinfacht und es gibt ein schnelleres Bewilligungsverfahren. Außerdem gibt es keine Antragsfrist, das heißt Fördergelder für Mikroprojekte können zwischen Februar und November zu jedem Zeitpunkt beantragt werden.


Gibt es Punkte, auf die man bei der Antragstellung achten sollte?

Bei der Antragstellung sollten folgende Punkte beachtet und kritisch reflektiert werden:

• Inwiefern erfüllt das Projekt eines der genannten Förderziele? Die Beantwortung dieser Frage ist eine wichtige Voraussetzung für die Förderung!

• Bei der Projektidee sollte es sich um ein abgeschlossenes Projektvorhaben handeln, das in der Zukunft liegt. Das heißt die Planung sollte bereits abgeschlossen sein, die Projektumsetzung muss aber noch bevorstehen!

• Eine Doppelförderung sollte vermieden werden. Das heißt, wenn Fördergelder von „Demokratie leben!“ bezogen werden, dürfen keine Fördergelder von anderen Stiftungen oder Programmen für das jeweilige Projekt genutzt werden.

• Alle Ausgaben und Einnahmen MÜSSEN im Bewilligungszeitraum getätigt werden!

•Der Finanzplan sollte realistisch und schlüssig sein und bereits vor dem Projektstart erstellt werden.

• Ist das Projekt inklusiv und diskriminierungsfrei angelegt?

• Bei Fragen zum Antrag, berät und informiert die Koordinierungs- und Fachstelle, per Mail/telefonisch oder persönlich. Fragen werden in keinem Fall negativ bewertet und haben auch keinen Einfluss auf die Förderentscheidung!


Wer entscheidet, ob ein Projekt gefördert wird?

Bei den Projekten, die über den allgemeinen Aktions- und Initiativtopf gefördert werden sollen, entscheidet der Begleitausschuss über die Förderung.

Der Begleitausschuss ist neben Vertreterinnen und Vertretern aus der Verwaltung hauptsächlich mit Akteurinnen und Akteuren aus der Zivilgesellschaft besetzt, derzeit besteht er aus 15 Mitgliedern. Bei seiner Zusammensetzung wurde versucht, die Stadtgesellschaft bestmöglich widerzuspiegeln, um alle Zielgruppen und deren Belange im Blick zu haben. Der Ausschuss legt die Ziele der Partnerschaft für Demokratie in Nürnberg fest, trägt also maßgeblich zur Umsetzung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ hier vor Ort bei.

Bei den Jugendprojekten entscheidet der Jugendausschuss darüber, ob ein Projekt gefördert wird oder nicht.

Im Jugendausschuss sitzen nur junge Menschen bis 27 Jahren, da die besser wissen, was „die junge Generation“ braucht, sie verfügen selbst über die Mittel, können Projekte selbst anstoßen und umsetzen, nehmen aber auch Anträge von jungen Menschen bis 27 Jahren an, die ein Projekt umsetzen wollen und diskutieren dann, ob sie das Projekt fördern möchten.

Die Fördergelder für Mikroprojekte können direkt über die Koordinierungs- und Fachstelle von „Demokratie leben!“ vergeben werden.


Was sind die Aufgaben der Koordinierungs- und Fachstelle?

Die Koordinierungs- und Fachstelle „Demokratie leben!“ ist für die Gesamtkoordination der Partnerschaft für Demokratie, die inhaltlich-fachliche Beratung von Projekten, die Begleitung von Einzelmaßnahmen sowie die Koordinierung der Arbeit des Begleitausschusses und des Jugendausschusses zuständig.

Weitere wichtige Aufgaben sind die Bekanntmachung des Programms „Demokratie leben!“ in Nürnberg, die Vernetzung mit anderen Partnerschaften für Demokratie sowie die Abrechnung der Fördermittel. Zusätzlich setzt die Koordinierungs- und Fachstelle in Nürnberg auch eigene Projekte um.


Wie kann man die Koordinierungs- und Fachstelle erreichen?

Die Nürnberger Koordinierungs- und Fachstelle ist telefonisch unter 0179 / 49 84 461 beziehungsweise 09 11 / 2 31-7504 erreichbar, per Mail unter c.grell@kjr-nuernberg.de.

Instagram unter demokratieleben_nuernberg


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