Amt für Wohnen und Stadtentwicklung

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Voraussetzungen für Wohnungsvermittlung   

Seniorenwohnanlage Leonhard-Center, Rothenburger Straße

Einkommensgrenzen

Die Vermittlung in eine geförderte Wohnung ist nur möglich, wenn die Einkünfte folgende Einkommensgrenzen nicht überschreiten:

Ein-Personen-Haushalt bis 14.000 Euro/Jahr

Zwei-Personen-Haushalt bis 22.000 Euro/Jahr

Für jede weitere Person erhöhen sich diese Grenzen um 4.000 Euro/Jahr.

Gehören zum Haushalt Kinder im Sinne des Einkommensteuergesetzes, erhöhen sich diese Grenzen für jedes weitere Kind um 1.000 Euro/Jahr.

Haushaltsangehörige sind:

  • der Antragsteller
  • der Ehegatte
  • der Lebenspartner und
  • der Partner einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft
  • Pflegekinder
  • weitere Familienangehörige bis zum 2. Grad der Seitenlinie
  • wenn sie eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft führen

Für Haushalte, die die vorgenannten Einkommensgrenzen überschreiten, steht zusätzlich eine begrenzte Zahl von Wohnungen zur Verfügung.

Ansprechpartner für Wohnungsvermittlung:

Amt für Wohnen und Stadtentwicklung

Abteilung Wohnungsvermittlung und Wohngeld

Marienstraße 6

90402 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 23 34, -24 36, -25 15, -25 79

Telefax: 0911 / 231 - 57 57

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

Weitere Vermittlung von Wohnungen

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