Die Vermittlung in eine geförderte Wohnung ist nur möglich, wenn die Einkünfte folgende Einkommensgrenzen nicht überschreiten:
Ein-Personen-Haushalt bis 14.000 Euro/Jahr
Zwei-Personen-Haushalt bis 22.000 Euro/Jahr
Für jede weitere Person erhöhen sich diese Grenzen um 4.000 Euro/Jahr.
Gehören zum Haushalt Kinder im Sinne des Einkommensteuergesetzes, erhöhen sich diese Grenzen für jedes weitere Kind um 1.000 Euro/Jahr.
Für Haushalte, die die vorgenannten Einkommensgrenzen überschreiten, steht zusätzlich eine begrenzte Zahl von Wohnungen zur Verfügung.