Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 92 / 28.01.2015

Geänderte Fälligkeit der Hundesteuer

Die Fälligkeit der Hundesteuer hat sich mit der zum 1. Januar 2015 in Kraft getretenen neuen Hundesteuersatzung geändert. Statt bisher zum 1. Februar ist die Hundesteuer, künftig zum 1. April jährlich zu bezahlen. Der normale Steuersatz für einen Hund verbleibt wie bisher bei 132 Euro pro Jahr. Der Stadtrat hat die neue Satzung am 10. Dezember 2014 beschlossen.

Aus technischen Gründen können die neuen Hundesteuerbescheide für das Jahr 2015 nicht mehr rechtzeitig vor dem 1. Februar versandt werden. Deshalb bittet das Kassen- und Steueramt der Stadt Nürnberg, vor einer Bezahlung der Hundesteuer 2015 die neuen Bescheide abzuwarten. Diese werden Ende Februar 2015 versandt. Hundebesitzer, die einen Lastschrifteinzugsauftrag erteilt haben, brauchen nichts zu veranlassen, weil eine Abbuchung automatisch erst zur neuen Fälligkeit im April erfolgt.

Wenn sich die Verhältnisse nicht geändert haben, wird im Jahr 2016 kein neuer Bescheid zugesandt, sodass die Hundesteuer künftig ohne neuerliche Aufforderung jährlich jeweils zum 1. April zu zahlen ist. Weitere wesentliche Änderungen der Satzungsneuregelung betreffen eine Steuerermäßigungsmöglichkeit für Inhaber des Nürnberg-Passes sowie einen geänderten Steuersatz für neu angemeldete Kampfhunde der Kategorie II mit Negativzeugnis. Auskünfte dazu erteilt das Kassen- und Steueramt unter der Telefonnummer 09 11 / 2 31-24 53. Einzahlungsfragen beantwortet das Kasseninformationszentrum unter der Telefonnummer 09 11 / 2 31-85 50. maj

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